Die Auseinandersetzungen zwischen Reichsnährstand und Reichssippenamt um die Kirchenbuchverkartung.

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Teil 2

Der offene Konflikt

Das RSA faßt dieses Abkommen und das folgende mit der Kirche über die Verkartung der Kirchenbücher als eine Mißachtung seiner Kompetenzen auf und versucht, die Bestrebungen dieser neuen Arbeitsgemeinschaft nach Kräften - aber eher versteckt als offen - zu behindern und zu unterlaufen. Am 23.5.1938 schreibt Mayer deshalb an den Reichsminister des Innern: “Von der Vereinbarung über die Verkartung der Kirchenbücher ... habe ich zuerst Ende 1937 durch Pressenotizen erfahren. Da es sich bei dieser Vereinbarung um eine Angelegenheit von erheblicher grundsätzlicher Bedeutung handelt, nahm ich Anlaß, dem Beauftragten für das Kirchenbuchwesen wie dem Reichsnährstand Anfang dieses Jahres in mündlichen Besprechungen mein Befremden über die Nichtbeteiligung meiner Dienststelle zum Ausdruck zu bringen. Auch möchte ich beide Stellen darauf aufmerksam machen, daß ich die Vorlage der Vereinbarung bei dem Herrn Reichsminister des Innern und dem Herrn Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten für erforderlich halte, wobei ich darauf hinwies, daß auch die von mir im Oktober 1936 aufgestellten Richtlinien für die ... Verkartung der Kirchenbücher, die durch die neue Vereinbarung teilweise abgeändert werden, seinerzeit in Anwesenheit von Vertretern beider Herren Minister ... festgesetzt worden seien. ... Während es mir darauf ankommt, das mühsame, kostspielige und unzuverlässige Nachsuchen in den oft schwer leserlichen Kirchenbüchern zu unterbinden, ...  will der Reichsnährstand in einem ersten Arbeitsgang die Verkartung nur benutzen, um in einem zweiten Arbeitsgang Stammlisten der ortsansässigen Bevölkerung (Dorfsippenbücher) aufzustellen. Hiergegen hatte ich von vornherein stärkste Bedenken, weil die Aufstellung von Dorfsippenbüchern mir viel weniger dringlich als die einfache Verkartung (lies: Verzettelung) erscheint, eine Arbeit von so ungeheurem Umfange sich auch nicht mit fast ausschließlich ehrenamtlichen Kräften durchführen läßt, und es nach meinen Erfahrungen an einer genügenden Überprüfung der ausgeschriebenen Karten bei der starken Dezentralisierung der Arbeit fehlt. ... Da ich aber keine Möglichkeit sah, die Verkartung der Kirchenbücher durch den Reichsnährstand nach den von mir herausgegebenen Richtlinien zu erzwingen, mußte ich bestrebt sein, zu erreichen, daß die vom Reichsnährstand im ersten Arbeitsgang hergestellten Karteien wenigstens meinen Anforderungen ... entsprechen, damit sie später einmal ... von den Kreissippenämtern übernommen werden können, denn der Reichsnährstand selbst braucht diese Karteien nach ihrer Verarbeitung zu Dorfsippenbüchern nicht mehr.  ... Der Reichsnährstand trat dann Anfang 1937, als sich ... eine gewisse Spannung zwischen ihm und dem NS-Lehrerbund in der Frage der Verkartung der Kirchenbücher bemerkbar machte, an mich mit der Anregung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft für die Verkartung heran. ... Ich konnte mich indessen ... nicht entschließen, dieser Anregung stattzugeben, und mich damit zum Mitträger eines Verkartungsverfahrens zu machen, dem ich nicht in vollem Umfange zustimmen kann. Daraufhin kam es zu dem ... ohne Verständigung von mir geschlossenen sogenannten Müdener Abkommen. ... Reichsnährstand und NS-Lehrerbund betreiben die Verkartung der Kirchenbücher lediglich im Hinblick auf ihre Sonderinteressen. ... In der Vereinbarung ist auch nirgends gesagt, daß die Karten später den Kreissippenämtern übergeben werden sollen. Es heißt zwar: ‘Die Kartei wird Eigentum der Gemeinde. ... Aufbewahrungsort ist das zuständige Pfarramt bzw. Kirchenbuchamt’. Aber wenn auch zweifellos feststünde, daß als Eigentümerin nur die politische Gemeinde in Frage kommt, kann diese nichts mit einer Kartei anfangen, die beim Pfarramt aufbewahrt wird. ... Ferner dürfte schon der Superintendent befugt sein, die Bearbeitung der Kirchenbücher außerhalb des Pfarramtes zu genehmigen. Es ist zu befürchten, daß diese Bestimmung ... dazu führen wird, daß die Kirchenbücher in Zukunft in großem Umfange den Mitarbeitern beider Organisationen zur Verkartung in ihren Privatwohnungen überlassen werden, was mir im Interesse des Schriftdenkmalschutzes höchst bedenklich erscheint. Schon jetzt haben sich der Reichsnährstand und NS-Lehrerbund wiederholt selbst gegen eine mäßige Zentralisierung der Kirchenbücher ... ausgesprochen, um sich die Möglichkeit der Herausgabe von Kirchenbüchern an ihre Mitarbeiter zur Bearbeitung in den Privatwohnungen zu erhalten. ... Ich vermisse in der Vereinbarung ..., daß in Städten mit mehreren Kirchgemeinden ... nur nach dem Verfahren von Themel verkartet (lies: verzettelt) werden soll. ... Ich habe Abstand genommen, der Vereinbarung direkt zu widersprechen, ... weil ich annehme, daß mit der ... Einrichtung der Kreissippenämter die Möglichkeit gegeben ist, ... andersartige Verkartungen zu unterbinden.“ [38]  

Mayer bemüht sich um Lobby bei den Nazigrößen. Am 16.3.1938 schreibt z.B. der Gauleiter von Mecklenburg (wo man für eine zentralisierte Verzettelung ist), Hildebrandt, an den Stellvertreter des Führers, Heß: „Es zeigt sich also, daß der Reichsnährstand eine vollkommen unnütze Arbeit leistet.“ [39] Als der RN einen „Antrag auf Bereitstellung von Mitteln zur Herausgabe von Familien- und Dorfsippenbüchern“ an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung  und Volksbildung stellt, wird dieser Antrag am 29.10.1938 abschlägig beschieden. „Dieser Bescheid fußt auf einem Gutachten Ihrer Dienststelle, das in dem Schreiben des Herrn Reichsministers wörtlich wiedergegeben wird“, schreibt der empörte Rechenbach am 30.11.1938 [40] an Mayer, und setzt fort: „Dem Verlangen nach Kürze entspreche am besten das Verfahren von Pfarrer Themel.“ Es folgt dann eine detaillierte Kritik der Arbeitsweise und des Arbeitsaufwandes nach Themel. „Ich kann mich der von Ihnen vertretenen Meinung, ‘es genüge, wenn die einzelnen Karten nur die wenigen Angaben enthielten, die zur leichten Auffindung einer bestimmten Beurkundung erforderlich wären’, nicht anschließen. Ich vertrete im Gegenteil die Ansicht, daß durch die gewaltige Verkartungsarbeit an Hunderttausenden von Kirchenbüchern im ganzen Reich (und eine solche Arbeit wurde vom RN zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in Gang gesetzt) alles, was in den Kirchenbüchern für das Volksganze von Wert ist, in einem einzigen Arbeitsgang ausgezogen und für die Auswertung in greifbarer Form bereitgestellt werden muß. Dazu zähle ich nicht nur den sippenkundlich und erbkundlich wichtigen Inhalt der Kirchenbücher, sondern auch alles, was sie an geschichtlich und volkskundlich Brauchbarem enthalten. Ich bin der Ansicht, daß eine zweimalige Auswertung der Kirchenbücher, wie Sie sie im Auge zu haben scheinen - zunächst als vorläufige Findekartei, später als Gesamtauswertung - unzweckmäßig und unwirtschaftlich wäre.“ Insgesamt gesehen ist das Schreiben von Rechenbach sachlich und zum Schluß sogar kooperativ, denn er bietet Mayer an, die vom RN „erstellten Karteikarten nach der Auswertung auf Familienblättern den Kreissippenämtern als deren Eigentum zu übergeben.“ Rechenbach weist darauf hin, daß freiwillige, hochmotivierte und ortskundige Mitarbeiter dazu beitragen, die Verkartungsarbeit insgesamt zu beschleunigen.

Zu der von Rechenbach erbetenen persönlichen, klärenden Aussprache scheint es jedoch Ende 1938 nicht gekommen zu sein, denn Mayer benutzt seine zahlreichen Dienstreisen und Verbindungen weiterhin dazu, gegen die Dorfsippenbücher Stimmung zu machen. Am 31.3.1939 schreibt Mayer z.B. an den Reichsführer SS, Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes [41] : „Eine Erstellung der Dorfsippenbücher sollte erst dann vorgenommen werden, wenn alle deutschen Register verkartet (lies: verzettelt) sind. Ein Dorfsippenbuch, erstellt auf Grund der Verkartung der Register des betreffenden Dorfes wird immer lückenhaft bleiben. Weiter ist zu berücksichtigen, daß erst nach der gesamten Verkartung (lies: Verzettelung) aller deutschen Register durch Austausch ... die toten Punkte überwunden werden können ... . Es ist fraglich, ob ... schon allein vom finanziellen Standpunkt aus, eine 2. Auflage der Dorfsippenbücher überhaupt tragbar ist.“ Am Schluß meint Mayer, „es dürfe sich empfehlen, im Reichsministerium des Innern Erkundigungen über den Stand des Sippenamtsgesetzes einzuholen und dabei die Dringlichkeit seiner Verabschiedung ... zu unterstützen“, offenbar in der oben schon zitierten Hoffnung, durch ein solches Gesetz die Macht zu erhalten, „andersartige Verkartungen zu unterbinden.“

Rechenbach muß etwas gegen Mayers Aktivitäten tun. Am 13.5.1939 schreibt er deshalb an das RSA: „Der Leiter Ihrer Dienststelle ... hat kürzlich auf einer Tagung des Rassenpolitischen Amtes im Gau Sudetenland über die Unzuverlässigkeit der Dorfsippenbücher gesprochen und als Beleg dafür angeführt, daß in einem sächsischen Dorfsippenbuch schon bei einer oberflächlichen Überprüfung 165 Fehler festgestellt worden seien. ... Ich bitte Sie, mir die Liste der 165 von Ihnen angeblich gefundenen Fehler zu senden. Da in Sachsen bisher erst ein Dorfsippenbuch erschienen ist, kann es sich nur um das von Leutewitz handeln.  Ich darf bei dieser Gelegenheit ... darum bitten, daß Sie mir derartige Feststellungen, gleichgültig, ob sie richtig sind oder nicht, mindestens zur gleichen Zeit mitteilen, wie vor der Öffentlichkeit.“ [42] Am 26.5.1939 legt er nach: „Der Geschäftsführer der Landesgruppe Kurmark ... teilt mir mit, ... daß der (dem RN angegliederte) Verein für bäuerliche Sippenkunde und bäuerliches Wappenwesen von insgesamt 3 erschienenen Dorfsippenbüchern 2 hätte einstampfen müssen.  ... Die Information stamme von Ihrer Dienststelle ... Der Verein hat ... bisher 16 Dorfsippenbücher lt. beiliegender Aufstellung herausgegeben. Von diesen 16 Dorfsippenbüchern ist kein einziges etwa als Umarbeitung einer unterdrückten  fehlerhaften Erstausgabe erschienen. ... Ich bitte Sie daher, in Zukunft auf Grund der obigen Richtigstellung Gerüchten dieser Art, die nur aus einer unsachlichen Propaganda gegen das Dorfsippenbuch erklärlich sind, entgegenzutreten. Heil Hitler. Rechenbach. Durchschlag zur Kenntnis an: 1) Reichsbauernführer R.W. Darré  2) Reichsführer SS Himmler.“ [43]

Für Mayer, der damit als möglicher Verleumder dasteht, sind diese beiden Schreiben peinlich, und er antwortet schon am 30.5.1939: „Es sei vorausgeschickt, daß ich schon vor längerer Zeit in einem Bericht an den Reichsführer SS ... positiv zu den Dorfsippenbüchern Stellung genommen habe.“ (Das ist Heuchelei. Wir haben oben diesen Bericht vom 31.3.1939 bereits zitiert. Der Bericht beginnt zwar mit dem Satz: „Grundsätzlich ist die genealogische Zusammenstellung verkarteter Kirchenbücher in Form von Dorfsippenbüchern zu begrüßen“, um dann aber auf den weiteren vier Seiten die uns im wesentlichen schon bekannten Bedenken gegen ihre Herstellung und die Arbeitsweise des RN aufzulisten.) „Ihre beiden Schreiben ... haben mir jetzt Veranlassung gegeben, die Kirchenbücher von Leutewitz nach fotografischer Aufnahme von zuverlässigen Kräften verkarten und damit das vorliegende Dorfsippenbuch von Leutewitz nachprüfen zu lassen. ... Mayer. Durchschlag mit der gehorsamsten Bitte um Kenntnisnahme an den Reichsführer SS.“ [44]

Am 12.6.1939 [45] schreibt der Chef des persönlichen Stabes des Reichsführers-SS: „Lieber Mayer! Der Reichsführer-SS hat von der Durchschrift Ihres Briefes an SS-Oberführer Dr. Rechenbach vom 30.5.1939 Kenntnis genommen. Er hat den Eindruck, dass bei einem Streit, der offensichtlich zwischen Ihnen und ... Rechenbach besteht, auf schriftlichem Wege keine Einigung zu erzielen ist. Der Reichsführer-SS ist gern bereit, Ihnen und ... Rechenbach einen Raum für eine drei- bis vierstündige Besprechung, in der alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen aus der Welt geschafft werden sollen, zur Verfügung zu stellen. ... Heil Hitler. Ihr Wolff. SS-Gruppenführer.“ [46]

Ob die gemeinsame Besprechung mit Himmler jemals stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis, darüber schweigen die überlieferten Akten. Mit Datum vom 7.7.1939 ist nur noch vermerkt, daß Mayer von den Filmstreifen der Kirchenbücher Leutewitz hat inzwischen Vergrößerungen anfertigen lassen, „die in der Buchbinderei zu elf Bänden gebunden worden sind. ... Auf Anordnung des Dienststellenleiters soll die Verkartung, die beschleunigt durchgeführt werden soll, von Angestellten der Dienststelle außerdienstlich vorgenommen werden.“ [47] Eine Liste mit Fehlern des gedruckten Dorfsippenbuches Leutewitz ist aber nie vorgelegt oder bestätigt worden.

 

Krieg und Nachspiel

Der Kriegsbeginn schafft für die streitenden Institutionen völlig neue Rahmenbedingungen. Zahlreiche Mitarbeiter werden zum Wehrdienst eingezogen. 1940 kommt es zu Beschränkungen, durch die die weitere Drucklegung von Dorfsippenbüchern unmöglich wird, und zahlreiche druckreife Manuskripte bleiben unveröffentlicht. Am 4.6.1941 untersagt der Reichsminister des Innern den Gemeinden die weitere Unterstützung der Dorfsippenbücher des Vereins für bäuerliche Sippenkunde, dessen Geschäftsführer seit dem 13.1.1941 SS-Obersturmbannführer Dr. Otto Heidt ist. [48] Ein solcher Erlaß hatte aber nun keinesfalls zur Folge, daß die Arbeit in allen Gauen eingestellt worden ist. Z.B. kann man im „Jahresbericht über den Stand der Kirchenbuchverkartungen im Gau Niederdonau“ (Niederösterreich) vom 31.12.1942 (unterzeichnet mit Hans Hiesberger, Gausachbearbeiter für Sippenkunde) lesen, daß von seinen 1091 Mitarbeitern 788 Lehrer sind und bisher 2 148 130 Karteikarten ausgefüllt sind, davon drei Viertel erst in den Jahren 1941 und 1942. Am 1.6.1943 teilt dann allerdings Friedrich Speiser, der für Baden zuständig ist, nach Wien mit, “daß die Arbeiten auf Kriegsdauer eingestellt sind“. [49]

1944, als die Kriegsverhältnisse „eine vorläufige Einstellung der Arbeit erzwungen“ haben, zieht Hohlfeld [50] eine Bilanz des „Müdener Abkommens“: „Die Arbeitsgemeinschaft rechnete bei ihrer Planung mit rund 52 000 deutschen Gemeinden ohne die Ostmark mit einem Bestand von annähernd 350 000 Kirchenbüchern und etwa 600 bis 700 Millionen Eintragungen, die zu verarbeiten sind. Durch ihre Organisation wurden vorerst etwa 14 000 Mitarbeiter angesetzt, die die Verkartung ... in Angriff nahmen. Die Verarbeitung erfolgt in den sogenannten Dorfsippenbüchern nach einheitlicher Planung in der Weise, daß für jede Kirchgemeinde in einem Dorfsippenbuch alle Familien in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden .... Diese Methode erlaubte die übersichtlichste Form auf möglichst engem Raum. Die Veröffentlichung erfolgt in Schreibmaschinenvervielfältigungen, also auch materiell in der einfachsten und verhältnismäßig billigsten Form, so daß sich der Preis eines Dorfsippenbuches auf einige Mark, also einen für jeden Volksgenossen erschwingbaren Betrag stellt. 1938 beginnend, sind bisher 30 solcher Dorfsippenbücher veröffentlicht worden“.

Auch Mayer gelingen, statt der angestrebten zentralen staatlichen Organisation, nur lokale Erfolge. Am 15.7.1939 hatte der Reichsminister der Finanzen in einem Schreiben an den Reichsminister des Innern in klarer Weise den Entwurf eines Sippenamtsgesetzes abgelehnt: „Meine Bedenken gegen den Gesetzentwurf ergeben sich nicht nur aus den hohen finanziellen Anforderungen, die die Errichtung der Kreissippenämter mit sich bringen würde, ... sondern vor allem aus dem starken Bedarf an Arbeitskräften und Material, der durch diese neuen Ämter eintreten würde.“ [51] So war auch Mayer, wenn er noch etwas erreichen wollte, mit lokaler Unterstützung zu Aktivitäten am Rande der Legalität gezwungen, was auch bei ihm zu etwas mehr Verständnis für die Organisationsformen des RN geführt haben dürfte. [52] Als man z.B. mit Unterstützung des Landrates Zauch-Belzig dort ein Kreissippenamt aufbauen will, rechnet Mayer mit „der ablehnenden Haltung des Konsistoriums der Mark Brandenburg. ... In diesem Falle bleibt nur übrig, zunächst mit einigen Pfarrämtern, die trotz einer etwa ablehnenden Haltung des Konsistoriums bereit sind, mit staatlichen Kreisen zusammen zu arbeiten, ein Abkommen über die fotografische Aufnahme der Kirchenbücher zu treffen.“ [53] Als man 1940 in Genthin mit Unterstützung des Landrates Dr. Knust für den Kreis Jerichow II ein Kreissippenamt geschaffen hat, ordnet das Reichsministerium des Innern am 12.2.1940 dessen Auflösung an. [54] Anders geht die Sache im Kreissippenamt Ansbach aus, wo Kayser am 16.11.1943 feststellt: „Dort hat der Leiter der Verkartungsstelle, Brenner, eine alphabetische Ordnung der Karten so vorgenommen, daß er eine einheitliche Kartei für das gesamte Gebiet gebildet hat, so daß die Aufstellung von Dorfsippenbüchern anhand dieser Kartei unmöglich ist.“ [55]

 

Die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Dienststellen treten dann noch in eine Schlußphase, über die wir, da sie keinerlei praktische Folgen mehr hatte - weder für die Forschung, noch für die Sicherung der damals vorhandenen Kirchenbuchverkartungen - hier nur kurz berichten brauchen. Am 4.10.1942 schreibt Heidt an Mayer, daß er sich während der Genesungszeit nach einer schweren Verwundung auf Anordnung des Reichsführers SS eingehend mit erbbiologischen Fragen befaßt und Anfang Juli Himmler eine Denkschrift vorgelegt hätte. Es war der Plan einer Institutsgründung und der Aufbau einer Totalkartei, die personen- und familienbezogen auch alle medizinischen und andere Daten, einschließlich der soziologischen Struktur und ihrer Wandlungen, erfassen sollte (ein Plan also, der heute bei jedem Datenschützer einen sofortigen Schlaganfall auslösen würde. Vergessen wir dabei aber nicht den allgemeingeschichtlichen Hintergrund: Die Schlacht um Stalingrad ist im Gange. Die imperiale Überdehnung des Großdeutschen Reiches hat ihren Höhepunkt überschritten). Mayer, der die Denkschrift schon am 21.7.1942 über den Reichsgeschäftsführer „Das Ahnenerbe“ hatte vertraulich zugespielt bekommen, äußert sich erst einmal bremsend und ablehnend. „Derartige Untersuchungen ... können der Wissenschaft überlassen bleiben.“ Und meint, da die „Sippenamtsverwaltung ... auf einem der wichtigsten bevölkerungspolitischen Gebiete, nämlich dem der Ausmerzung der Juden aus dem deutschen Volkskörper, bereits entscheidend tätig geworden ist und noch tätig ist, es höchst unzweckmäßig ist, ... eine neue Einrichtung zu schaffen.“ [56] In der weiteren Folge zeigte er sich aber kompromißbereit, nachdem Heidt am 2.4.1943 selbst vorgeschlagen hatte, daß die Verkartungen künftig allein Sache des RSA sein sollten, im Gegenzug Mayer aber bereit sein solle, „von den bisherigen Grundsätzen der Herstellung einer einfachen Suchkartei abzuweichen und in die Kartei alle erbbiologischen und sippenkundlich wichtigen Angaben der Kirchenbücher aufzunehmen.“ [57] Am 1.5.1943 kommt es tatsächlich zwischen Heidt und Mayer zu einem „Übereinkommen“, mit dem Mayer seine Vorstellungen durchsetzen kann. Für Verkartungen von Kirchenbüchern und Personenstandsregistern ist nur noch das RSA zuständig und kein anderer mehr dazu befugt. Mayer ist in diesem Punkte endlich am Ziel seiner Bemühungen, die jedoch rasch von der Zeit und vom Krieg überrollt werden. Auch der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten teilt am 2.9.1943 mit, daß die „laufenden Verkartungsarbeiten stillzulegen seien“. Ob die Bemühungen von Ende 1943 die Verkartungen in einigen Schwerpunktgebieten, darunter auch in Kärnten und der Steiermark, dennoch weiterzuführen, erfolgreich waren, darüber schweigen die Quellen (und ist bisher vor Ort nie recherchiert worden).

Inzwischen hatte sich auch das Umfeld verändert: Am 16.2.1943 wurde - auf Anordnung von Herbert Backe - der Reichsamtsleiter Dr. Rechenbach beauftragt, den „Verein für bäuerliche Sippenkunde und bäuerliches Wappenwesen“ zu einer Förderungsgemeinschaft „Gesundes Landvolk“ umzubauen, „die kriegsentscheidende Aufgaben im Sinne der Gesundheit, Arbeitskraft und Stimmung des Landvolkes“ lösen sollte, da davon nicht „unwesentlich das Durchhalten bis zum Endsieg abhängt“. Auf einer Arbeitstagung der Förderungsgemeinschaft (Vorsitzender ist SS-Oberführer Dr. Rechenbach; Reichsgeschäftsführer ist Dr. Heidt, der in dieser Eigenschaft auch bereits das Übereinkommen vom 1.5.1943 mit dem RSA geschlossen hatte) in Barr im Elsaß vom 24.-27.11.1943 wird festgelegt, daß das Referat „Bauernerbe“ dieser Förderungsgemeinschaft für die Dorfsippenbücher zuständig ist. Am 15.1.1944 wird die Reichsdienststelle der Förderungsgemeinschaft „Gesundes Landvolk“ in Berlin vollständig ausgebombt. Am 15.3.1944 äußert Dr. Rechenbach gegenüber Dr. Heidt seine Befürchtung, „daß die Arbeit des ‘Bauernerbes’ eines Tages von der SS geschluckt werden könne“. Dr. Heidt jedoch „begrüßt nicht nur die räumliche Unterbringung des ‘Bauernerbes’ auf der Rothenburg (im Kyffhäuser), ... sondern auch die arbeitsmäßige Anlehnung an das Ahnentafelamt der SS.“ [58] Danach schweigen die Akten. Daß auf der Rothenburg auch druckreife Manuskripte von Dorfsippenbüchern untergebracht bzw. gesammelt worden wären, dafür gibt es keinerlei Hinweise.

 

Warum die Kirchenbuchverkartungen des RN in den Jahren 1940 bis 1943 nicht nur zusammenbrechen, sondern auch die fertigen Arbeiten nicht gesichert werden und ab 1944 auch dazu niemand mehr die Macht hat - das RSA war ab 1944 mit der Quellensicherung und -rettung in seinem engeren Zuständigkeitsbereich vollauf beschäftigt und bald überfordert - wird eigentlich erst klar, wenn man weiß, daß Darré mit seiner romantischen Agrarpolitik bei den anderen Nazigrößen auf zunehmenden Widerstand stieß. [59]   Für sie war ein Bauerntum mit mittleren Betriebsgrößen, wie sie das Reichserbhofgesetz forderte, der Wunschtraum eines Idealisten. Viele hielten einen Strukturwandel der bestehenden landwirtschaftlichen Verhältnisse zugunsten von Großbetrieben mit mehr Maschineneinsatz für unumgänglich. Das aber entsprach nicht mehr der Blut-und-Boden-Ideologie Darrés. Darüber hinaus gab es zwischen Himmler und Darré unterschiedliche Vorstellungen über die künftigen Aufgaben der SS: Darré wollte aus der SS über Generationen hinweg eine im nichtmilitärischen Sinne staatserhaltende Menschengruppe züchten, Himmler eine militärische. Am 8.2.1938 legt Darré sein Amt bei Himmler nieder, und als Himmler ohne Darrés Wissen am 7.10.1939 das „Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums“ schuf, kam es zum totalen Bruch zwischen beiden. In dem Maße, wie sich der Abstieg von Darré abzeichnete, vollzog sich der Aufstieg seines ehemaligen Staatssekretärs Herbert Backe, dessen Politik den Vorstellungen der anderen Naziführer entsprach (der aber für solche Dinge wie Kirchenbuchverkartung und Dorfsippenbücher keine persönlichen Motive hatte). Am 13.5.1942 beurlaubte Hitler Darré aus allen seinen Stellungen in Staat und Partei [60] , und er mußte sich „aus gesundheitlichen Gründen“ bis Kriegsende in der Schorfheide nördlich von Berlin mit seiner Familie in einem einsamen Blockhaus aufhalten. Nominell blieb er Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, da man es nicht für gut hielt, die Öffentlichkeit zu informieren. [61]

 

Mayer beging am 3.6.1945 mit seiner Familie Selbstmord. Darré stellte sich im April 1945 den Alliierten; Himmler beging bekanntlich Selbstmord. Was aus Rechenbach und Heidt geworden ist, dazu ist bisher noch nicht recherchiert worden.

 

Schlußbetrachtungen und aktuelle Bezüge

In der Schule ist uns für die Zeit des Nationalsozialismus das Bild eines homogenen, totalitären Führerstaats vermittelt worden, in dem selbstverständlich dann auch die Genealogie eingeordnet und als „Sippenforschung“ gleichgeschaltet war. Fachhistoriker, die gründliche Studien der Organisation von Partei und Staat, aber auch der ideologischen Struktur, durchgeführt haben, sind jedoch zu einem anderen Ergebnis gelangt. Mommsen stellt z.B. fest [62] : „Die NSDAP war - anders als in kommunistischen Parteien - nicht im strengen Sinne hierarchisiert und zeichnete sich vielmehr durch eine sich ständig vergrößernde Anzahl von nebengeordneten Verbänden aus ... . Die Parteiorganisation war infolgedessen nicht durch Unterordnung sondern durch Nebenordnung und damit durch dauernden Konflikt zwischen gleichrangigen Positionsinhabern geprägt. ... Das Prinzip der doppelten disziplinarischen und fachlichen Unterstellung der nachgeordneten Funktionäre verstärkte diesen Effekt“. Dieses Ordnungs-, um nicht zu sagen Unordnungsprinzip, war kein Unvermögen, sondern Hitler war der aus dem Sozialdarwinismus abgeleiteten Auffassung, daß alle Strukturen in gegenseitiger Konkurrenz existieren, wachsen oder vergehen müßten. „Die Verfilzung von staatlichen, halbstaatlichen und parteipolitischen Institutionen und Kompetenzen, die auch zur Vermengung staatlich-bürokratischer Organisation und privatwirtschaftlicher Verbandsstrukturen mit dem aus der NS-Bewegung stammenden Führerprinzip führte, machte die Grenze zwischen Staat, Gesellschaft und Partei flüssig und erzeugte gleichsam ein totalitäres Verbundsystem zwischen ihnen. Das 1933/34 entstandene komplexe institutionelle Gefüge des Regimes reflektierte den Pluralismus der Kräfte und Aktionszentren, die in dieser Phase ihren Anteil an Einfluß und Macht, ihre partikularen Interessen und ihre Vorstellungen vom Wesen und der Zielsetzung des neuen Regimes durchzusetzen trachteten. ... Die Taktik des Gewähren- und Experimentierenlassens, die Hitler schon vor 1933 der Partei gegenüber mit Erfolg gehandhabt hatte, um Initiative, Spontaneität und Aktivität zu erzeugen, wurde jetzt abermals angewandt, aber nunmehr vor allem auf den Bereich der praktischen Regierungsmaßnahmen, der technischen und wirtschaftlichen Leistung und Organisation bezogen.“ [63]

Der Konflikt, der Darré ins Abseits führte, ist bereits in der kaleidoskopartigen Struktur der Naziideologie angelegt. „Die nationalsozialistische Bewegung ist ... mit Gegensätzen gefüllt. ... Man kann herauslesen, was man im Programm finden möchte“, hatte Niekisch bereits 1932 [64] richtig erkannt.

Im Falle des RSA wirkte sich das genannte Organisationsprinzip so aus: Bis 1943 „hatte Mayer einen ständigen und schließlich vergeblichen Kampf für größere Selbständigkeit und mehr Kompetenzen geführt. Seine Abhängigkeit vom Innenministerium und damit von der Ministerialbürokratie hat er ebensowenig überwinden können wie die Zersplitterung seines Aufgabengebietes, die vor allem durch die Gauleiter der Partei, durch den NS-Lehrerbund und den RN sowie die SS herbeigeführt wurde.“ [65] Der Konflikt mit dem RN, den wir hier beleuchtet haben, war also nur einer von mehreren; in noch viel größerem Ausmaße gilt das umgekehrt für den RN.

In den Auseinandersetzungen zwischen RSA und RN spielen neben zeitgebundenen ideologischen Elementen und politischen Zielen zweifellos auch zeitlose, echte fachliche Probleme eine Rolle, die bis auf den heutigen Tag in unterschiedlichen Auffassungen und Arbeitsweisen ihren Niederschlag finden. Während das RSA und Mayer ihre Arbeit einem vordergründigen politischen Ziel nachordneten und dieses Ziel mit vorwiegend zentralisierenden Methoden erreichen wollten, können die Zielsetzungen des RN (mit Bezug auf die Dorfsippenbücher) in eine geistige Strömung eingeordnet werden, die bereits Jahrzehnte vor 1933 einsetzte [66] , und die - wieder gereinigt von Darrés Terminologie - schon wenige Jahre nach 1945 mit der Drucklegung von Ortssippen- bzw. Ortsfamilienbüchern ihren Fortgang und sogar weiteren Aufschwung fand. Während der größte Teil der vom RSA gefertigten Verzettelungen bei Kriegsende verlorengegangen ist und auf der Grundlage der überlieferten Materialien bis heute keinerlei wissenschaftliche Arbeiten gefertigt worden sind - nicht einmal von der auf Familienblättern vorhandenen, aber schwer überschaubaren Kartei in Ansbach - sind auf der Grundlage der dezentral gefertigten und lokal gelagerten familienweisen Verkartungen und Ortsfamilienbücher, die 1937-44 entstanden oder dem methodischen Weg der gedrucken Stammlisten später nachgefolgt sind, inzwischen mindestens 400 wissenschaftliche Arbeiten [67] veröffentlicht worden, von dem Gewinn für Heimat- und Ortsgeschichte ganz abgesehen und der nicht meßbaren, aber sehr großen Arbeitserleichterung, den die veröffentlichten Bücher und in den Pfarrämtern vorhandenen Karteien für die an Ahnenlisten arbeitenden Genealogen mit sich bringen.

Mit zusätzlichen 60 Jahren mehr an historischer Erfahrung läßt sich auch in Bezug auf den Zugang zu den Quellen generell bestätigen, daß sich Verhandlungen oder Abkommen mit übergeordneten Kirchenbehörden nur dann lohnen, wenn man durch vorsichtige Sondierung vorher festgestellt hat, daß ein positiver Ausgang erhofft werden kann oder man sogar offene Türen einrennt. Erreicht man sein Ziel bereits bei einem verständnisvollen Pfarrer, dann braucht man übergeordnete Kirchenbehörden nicht behelligen. Wer dennoch glaubt, diesen Weg auch noch oder gar zuerst gehen zu müssen, erreicht oft nur, daß nicht nur für ihn, sondern auch noch für andere Forscher die Tür erst einmal zugeschlagen wird. Zu wessen Nutzen so ein abschlägiger Bescheid ist, wird er zwar nicht erfahren, ganz sicher aber zum Schaden der Heimat- und Familiengeschichtsforschung im engeren Sinne und wissenschaftlicher Forschung im weiteren.

Auch heute noch gibt es Forscher, die der Meinung sind, daß bloßes Abschreiben von Kirchenbüchern, bloßes alphabetisches Verzetteln oder mechanisches Hämmern der Daten in den Computer schon eine Leistung sei, auf die man stolz sein könne und die so nützlich sei, daß man auf jeden weiteren synthetischen Arbeitsgang verzichten könne. Ja, man macht sogar noch eine Philosophie daraus, daß man meint, die Fehler, die man bei einer familienweisen Zusammenstellung möglicherweise begehen könne, könne man niemand „zumuten“. Dabei wird kaum ein Dritter sich sobald wieder so tief in die genealogischen Zusammenhänge der Ortsbevölkerung hineinversetzen können, z.B. in die Veränderlichkeit der Schreibweise der Familiennamen. Und wenn dann doch später bei einzelnen Stämmen, z.B. durch Heranziehen der Kaufbücher, einmal Ergänzungen und Korrekturen möglich oder notwendig sind, dann ist das keine Schande für den Erstbearbeiter des Ortes. Nur eine familienweise Zusammenstellung ist eine Leistung, die uns wirklich dauerhaft weiterbringt - das ist die fachliche Lehre aus dieser Geschichte. Alles andere darunter ist Stückwerk.

Zum Teil 1


[38] BArch, R 39, Nr. 585.

[39] BArch, R 39, Nr. 579b.

[40] BArch, R 39, Nr. 579b.

[41] BArch, R 39, Nr. 579b.

[42] BArch, R 39, Nr. 585.

[43] BArch, R 39, Nr. 585.

[44] BArch, R 39, Nr. 585.

[45] BArch, R 39, Nr. 579b.

[46] von Lang, Jochen: Der Adjutant. Karl Wolff: Der Mann zwischen Hitler und Himmler. Frankfurt/M.: Ullstein 1989 (= Ullstein-Buch Zeitgeschichte 33112).

[47] BArch, R 39, Nr. 585.

[48] BArch, R 39, Nr. 579b. - Heidt hatte mit einer Arbeit über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Realteilung in dem badischen Dorf Lauf promoviert. Heidt, Otto: Realteilung und Bauerntum. Diss., Math.-Nat. Fak.; Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin 1940. - Lauf war das erste gedruckte Dorfsippenbuch überhaupt gewesen und Heidt offensichtlich an der Organisation der dahinterstehenden Arbeit beteiligt.

[49] Archiv der Arbeitsgemeinschaft für Sippenforschung im Oberösterreichischen Landesarchiv in Linz.

[50] Hohlfeld, Johannes: Die Dorfsippenbücher. Familiengeschichtliche Blätter 42 (1944) 65-90.

[51]   BArch, R 1509, Nr. 97, fol. 172-173.

[52] Z.B. fragt am 15.6.1942 der Gauamtsleiter der NSDAP, Gauleitung Oberbayern, Amt Rassenpolitik, beim RSA wegen Pfarrer Josef Demleitner in Eschenlohe an: „ob Sie damit einverstanden sind, daß der Pfarrer mit einem Ordensbruder so wesentliche Arbeiten ausführt. Ich habe meinerseits die politische Beurteilung des Pfarrers und des Ordensbruders veranlaßt.“ - Antwort am 30.6.1942, Kayser: „Ich begrüße jede Verkartung der Kirchenbücher, weil dadurch eine Schonung der kostbaren Urschriften ... erzielt wird. Ich habe auch keine Bedenken dagegen, wenn die Verkartung von Kirchenbüchern durch Kräfte vorgenommen wird, die selbst Pfarrer sind oder einem Orden angehören. ... Die einfache Verkartung der Kirchenbücher bietet auch kaum Gelegenheit zu einer staatsfeindlichen Betätigung ... Ich bitte daher, die Arbeit Demleitners und seiner Mitarbeiter nicht zu behindern.“ - BArch, R 39, Nr. 584.

[53] BArch, R 1509, Nr. 97.

[54] BArch, R 1509, Nr. 97, fol. 157.

[55] BArch, R 39, Nr. 811.

[56] BArch, R 39, Nr. 811, Mayer am 17.9.1942.

[57] BArch, R 39, Nr. 811.

[58] BArch, NSZ, Nr. 195.

[59] Ich danke Herrn PD Dr. Wolfram Pyta, Bonn bzw. Universität Köln, für die Literaturhinweise mit Hintergrundinformation über Darré.

[60] Goebbels notierte am 21.5.1942 in seinem Tagebuch: „Der Führer hat sich nun endlich entschlossen, Darré auffliegen zu lassen. ... Ich habe ja von Darré nie viel gehalten. Seine Theorien sind reine Literatur... . Auch seine Parole von Blut und Boden ist durch ihn und seine Hintermänner so totgeritten worden, daß man heute damit kaum noch einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken kann.“ - Lechner, Louis P. (Hrsg.): Goebbels Tagebücher aus den Jahren 1942-43. Zürich: Atlantis 1948, S. 208.

[61] Heinich, Werner Lothar: Richard Walther Darré und der Hegehofgedanke. Diss., Mainz 1980. - Das Internationale Militärgericht in Nürnberg verurteilte Darré zu sieben Jahren Haft. 1950 wurde er entlassen.

[62] Mommsen, Hans: Die NSDAP: Typus und Profil einer faschistischen Partei. In: Dipper, Christof, Hudemann, Rainer und Jens Petersen (Hrsg.): Faschismus und Faschismen im Vergleich. Köln: SH-Verlag 1998, S. 23-38, hier S. 29 (= Italien in der Moderne 3).

[63] Broszat, Martin: Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1969, S. 426-427.

[64] Niekisch, Ernst: Hitler - ein deutsches Verhängnis. Berlin: Widerstandsverlag 1932, S. 1-2.

[65] Ribbe (wie Anm. 3), S. 102.

[66] Bohnsack: Bauernfamilienforschung. Die Heimat (Rostock) 3 (1924) 138-142. - Ein umfassender Überblick über die Arbeiten vor 1933 ist enthalten in Weiss und Münchow (wie Anm. 30), S. 11-30.

[67] Eine erschöpfende Bibliographie (S. 177-196) und eine methodische und inhaltliche Übersicht (S. 74-176) dieser Forschungen  ist enthalten in Weiss und Münchow (wie Anm. 30).


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