Die Auseinandersetzungen
zwischen Reichsnährstand und Reichssippenamt um die Kirchenbuchverkartung.
Teil 2
Der offene
Konflikt
Das RSA faßt dieses Abkommen und das folgende mit der
Kirche über die Verkartung der Kirchenbücher als eine
Mißachtung seiner Kompetenzen auf und versucht, die Bestrebungen dieser neuen
Arbeitsgemeinschaft nach Kräften - aber eher versteckt als offen - zu behindern
und zu unterlaufen. Am 23.5.1938 schreibt Mayer deshalb an den Reichsminister
des Innern: “Von der Vereinbarung über
die Verkartung der Kirchenbücher ... habe ich zuerst
Ende 1937 durch Pressenotizen erfahren. Da es sich bei dieser Vereinbarung um
eine Angelegenheit von erheblicher grundsätzlicher Bedeutung handelt, nahm ich
Anlaß, dem Beauftragten für das Kirchenbuchwesen wie dem Reichsnährstand Anfang
dieses Jahres in mündlichen Besprechungen mein Befremden über die
Nichtbeteiligung meiner Dienststelle zum Ausdruck zu bringen. Auch möchte ich
beide Stellen darauf aufmerksam machen, daß ich die Vorlage der Vereinbarung
bei dem Herrn Reichsminister des Innern und dem Herrn Reichsminister für die
kirchlichen Angelegenheiten für erforderlich halte, wobei ich darauf hinwies,
daß auch die von mir im Oktober 1936 aufgestellten Richtlinien für die ... Verkartung der Kirchenbücher, die durch die neue
Vereinbarung teilweise abgeändert werden, seinerzeit in Anwesenheit von
Vertretern beider Herren Minister ... festgesetzt worden seien. ... Während es
mir darauf ankommt, das mühsame, kostspielige und unzuverlässige Nachsuchen in
den oft schwer leserlichen Kirchenbüchern zu unterbinden, ... will der Reichsnährstand in einem ersten
Arbeitsgang die Verkartung nur benutzen, um in einem
zweiten Arbeitsgang Stammlisten der ortsansässigen Bevölkerung (Dorfsippenbücher)
aufzustellen. Hiergegen hatte ich von vornherein stärkste Bedenken, weil die
Aufstellung von Dorfsippenbüchern mir viel weniger dringlich als die einfache Verkartung
(lies: Verzettelung) erscheint, eine Arbeit von so ungeheurem Umfange sich auch nicht mit
fast ausschließlich ehrenamtlichen Kräften durchführen läßt, und es nach meinen
Erfahrungen an einer genügenden Überprüfung der ausgeschriebenen Karten bei der
starken Dezentralisierung der Arbeit fehlt. ... Da ich aber keine Möglichkeit sah,
die Verkartung der Kirchenbücher durch den
Reichsnährstand nach den von mir herausgegebenen Richtlinien zu erzwingen,
mußte ich bestrebt sein, zu erreichen, daß die vom Reichsnährstand im ersten
Arbeitsgang hergestellten Karteien wenigstens meinen Anforderungen ... entsprechen,
damit sie später einmal ... von den Kreissippenämtern
übernommen werden können, denn der Reichsnährstand selbst braucht diese
Karteien nach ihrer Verarbeitung zu Dorfsippenbüchern nicht mehr. ... Der Reichsnährstand trat dann Anfang
1937, als sich ... eine gewisse Spannung zwischen ihm und dem NS-Lehrerbund in
der Frage der Verkartung der Kirchenbücher bemerkbar
machte, an mich mit der Anregung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft für die
Verkartung heran. ... Ich konnte mich indessen ...
nicht entschließen, dieser Anregung stattzugeben, und mich damit zum Mitträger
eines Verkartungsverfahrens zu machen, dem ich nicht
in vollem Umfange zustimmen kann. Daraufhin kam es zu dem ... ohne
Verständigung von mir geschlossenen sogenannten Müdener
Abkommen. ... Reichsnährstand und NS-Lehrerbund betreiben die Verkartung der Kirchenbücher lediglich im Hinblick auf ihre
Sonderinteressen. ... In der Vereinbarung ist auch nirgends gesagt, daß die
Karten später den Kreissippenämtern übergeben werden
sollen. Es heißt zwar: ‘Die Kartei wird Eigentum der Gemeinde. ...
Aufbewahrungsort ist das zuständige Pfarramt bzw. Kirchenbuchamt’.
Aber wenn auch zweifellos feststünde, daß als Eigentümerin nur die politische
Gemeinde in Frage kommt, kann diese nichts mit einer Kartei anfangen, die beim
Pfarramt aufbewahrt wird. ... Ferner dürfte schon der Superintendent befugt
sein, die Bearbeitung der Kirchenbücher außerhalb des Pfarramtes zu genehmigen.
Es ist zu befürchten, daß diese Bestimmung ... dazu führen wird, daß die
Kirchenbücher in Zukunft in großem Umfange den Mitarbeitern beider
Organisationen zur Verkartung in ihren
Privatwohnungen überlassen werden, was mir im Interesse des
Schriftdenkmalschutzes höchst bedenklich erscheint. Schon jetzt haben sich der
Reichsnährstand und NS-Lehrerbund wiederholt selbst gegen eine mäßige
Zentralisierung der Kirchenbücher ... ausgesprochen, um sich die Möglichkeit
der Herausgabe von Kirchenbüchern an ihre Mitarbeiter zur Bearbeitung in den
Privatwohnungen zu erhalten. ... Ich vermisse in der Vereinbarung ..., daß in
Städten mit mehreren Kirchgemeinden ... nur nach dem Verfahren von Themel verkartet (lies:
verzettelt) werden soll. ... Ich habe
Abstand genommen, der Vereinbarung direkt zu widersprechen, ... weil ich annehme,
daß mit der ... Einrichtung der Kreissippenämter die
Möglichkeit gegeben ist, ... andersartige Verkartungen zu unterbinden.
[38]
Mayer bemüht sich um Lobby bei den Nazigrößen. Am
16.3.1938 schreibt z.B. der Gauleiter von Mecklenburg (wo man für eine
zentralisierte Verzettelung ist), Hildebrandt, an den Stellvertreter des
Führers, Heß: „Es zeigt sich also, daß
der Reichsnährstand eine vollkommen unnütze Arbeit leistet.
[39]
Als der RN einen „Antrag auf Bereitstellung von Mitteln zur
Herausgabe von Familien- und
Dorfsippenbüchern“ an den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung stellt, wird dieser Antrag
am 29.10.1938 abschlägig beschieden. „Dieser
Bescheid fußt auf einem Gutachten Ihrer Dienststelle, das in dem Schreiben des
Herrn Reichsministers wörtlich wiedergegeben wird, schreibt der empörte Rechenbach am 30.11.1938
[40]
an Mayer, und setzt fort:
„Dem Verlangen nach Kürze entspreche am
besten das Verfahren von Pfarrer Themel.“ Es
folgt dann eine detaillierte Kritik der Arbeitsweise und des Arbeitsaufwandes
nach Themel. „Ich
kann mich der von Ihnen vertretenen Meinung, ‘es genüge, wenn die einzelnen
Karten nur die wenigen Angaben enthielten, die zur leichten Auffindung einer
bestimmten Beurkundung erforderlich wären’, nicht anschließen. Ich vertrete im
Gegenteil die Ansicht, daß durch die gewaltige Verkartungsarbeit
an Hunderttausenden von Kirchenbüchern im ganzen Reich (und eine solche
Arbeit wurde vom RN zu diesem Zeitpunkt tatsächlich in Gang gesetzt) alles, was in den Kirchenbüchern für das
Volksganze von Wert ist, in einem einzigen Arbeitsgang ausgezogen und für die
Auswertung in greifbarer Form bereitgestellt werden muß. Dazu zähle ich nicht
nur den sippenkundlich und erbkundlich
wichtigen Inhalt der Kirchenbücher, sondern auch alles, was sie an
geschichtlich und volkskundlich Brauchbarem enthalten. Ich bin der Ansicht, daß
eine zweimalige Auswertung der Kirchenbücher, wie Sie sie
im Auge zu haben scheinen - zunächst als vorläufige Findekartei,
später als Gesamtauswertung - unzweckmäßig und unwirtschaftlich wäre.“ Insgesamt
gesehen ist das Schreiben von Rechenbach sachlich und zum Schluß sogar
kooperativ, denn er bietet Mayer an, die vom RN „erstellten Karteikarten nach der Auswertung auf Familienblättern den Kreissippenämtern als deren Eigentum zu übergeben.“ Rechenbach
weist darauf hin, daß freiwillige, hochmotivierte und ortskundige Mitarbeiter
dazu beitragen, die Verkartungsarbeit insgesamt zu beschleunigen.
Zu der von Rechenbach erbetenen persönlichen, klärenden Aussprache scheint es jedoch Ende 1938 nicht gekommen zu sein, denn Mayer benutzt seine zahlreichen Dienstreisen und Verbindungen weiterhin dazu, gegen die Dorfsippenbücher Stimmung zu machen. Am 31.3.1939 schreibt Mayer z.B. an den
Reichsführer SS, Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes
[41]
: „Eine Erstellung der Dorfsippenbücher sollte erst dann vorgenommen
werden, wenn alle deutschen Register verkartet (lies:
verzettelt) sind. Ein Dorfsippenbuch,
erstellt auf Grund der Verkartung der Register des
betreffenden Dorfes wird immer lückenhaft bleiben. Weiter ist zu
berücksichtigen, daß erst nach der gesamten Verkartung
(lies: Verzettelung) aller deutschen
Register durch Austausch ... die toten Punkte überwunden werden können ... . Es
ist fraglich, ob ... schon allein vom finanziellen Standpunkt aus, eine 2. Auflage
der Dorfsippenbücher überhaupt tragbar ist.“ Am Schluß meint Mayer, „es dürfe sich empfehlen, im
Reichsministerium des Innern Erkundigungen über den Stand des Sippenamtsgesetzes einzuholen und dabei die Dringlichkeit
seiner Verabschiedung ... zu unterstützen“, offenbar in der oben schon
zitierten Hoffnung, durch ein solches Gesetz die Macht zu erhalten, „andersartige Verkartungen
zu unterbinden.“
Rechenbach muß etwas gegen Mayers Aktivitäten tun. Am
13.5.1939 schreibt er deshalb an das RSA: „Der
Leiter Ihrer Dienststelle ... hat kürzlich auf einer Tagung des
Rassenpolitischen Amtes im Gau Sudetenland über die Unzuverlässigkeit der
Dorfsippenbücher gesprochen und als Beleg dafür angeführt, daß in einem
sächsischen Dorfsippenbuch schon bei einer oberflächlichen Überprüfung 165
Fehler festgestellt worden seien. ... Ich bitte Sie, mir die Liste der 165 von
Ihnen angeblich gefundenen Fehler zu senden. Da in Sachsen bisher erst ein
Dorfsippenbuch erschienen ist, kann es sich nur um das von Leutewitz
handeln. Ich darf bei dieser Gelegenheit ... darum bitten, daß Sie mir derartige Feststellungen, gleichgültig, ob sie richtig sind oder nicht, mindestens zur gleichen Zeit mitteilen, wie vor der Öffentlichkeit.
[42]
Am 26.5.1939 legt er nach:
„Der Geschäftsführer der Landesgruppe
Kurmark ... teilt mir mit, ... daß der (dem RN angegliederte) Verein für bäuerliche Sippenkunde und
bäuerliches Wappenwesen von insgesamt 3 erschienenen Dorfsippenbüchern 2 hätte
einstampfen müssen. ... Die Information
stamme von Ihrer Dienststelle ... Der Verein hat ... bisher 16 Dorfsippenbücher
lt. beiliegender Aufstellung herausgegeben. Von diesen 16 Dorfsippenbüchern ist
kein einziges etwa als Umarbeitung einer unterdrückten fehlerhaften Erstausgabe erschienen. ... Ich
bitte Sie daher, in Zukunft auf Grund der obigen Richtigstellung Gerüchten
dieser Art, die nur aus einer unsachlichen Propaganda gegen das Dorfsippenbuch
erklärlich sind, entgegenzutreten. Heil Hitler. Rechenbach. Durchschlag zur
Kenntnis an: 1) Reichsbauernführer R.W. Darré 2) Reichsführer SS Himmler.
[43]
Für Mayer, der damit als möglicher Verleumder dasteht,
sind diese beiden Schreiben peinlich, und er antwortet schon am 30.5.1939:
„Es sei vorausgeschickt, daß ich schon vor
längerer Zeit in einem Bericht an den Reichsführer SS ... positiv zu den
Dorfsippenbüchern Stellung genommen habe.“ (Das ist Heuchelei. Wir haben
oben diesen Bericht vom 31.3.1939 bereits zitiert. Der Bericht beginnt zwar mit
dem Satz: „Grundsätzlich ist die
genealogische Zusammenstellung verkarteter
Kirchenbücher in Form von Dorfsippenbüchern zu begrüßen“, um dann aber auf
den weiteren vier Seiten die uns im wesentlichen schon bekannten Bedenken gegen
ihre Herstellung und die Arbeitsweise des RN aufzulisten.) „Ihre beiden Schreiben ... haben mir jetzt Veranlassung gegeben, die
Kirchenbücher von Leutewitz nach fotografischer Aufnahme von zuverlässigen
Kräften verkarten und damit das vorliegende
Dorfsippenbuch von Leutewitz nachprüfen zu lassen. ... Mayer. Durchschlag mit
der gehorsamsten Bitte um Kenntnisnahme an den Reichsführer SS.“
[44]
Am 12.6.1939
[45]
schreibt der Chef des
persönlichen Stabes des Reichsführers-SS: „Lieber Mayer! Der Reichsführer-SS
hat von der Durchschrift Ihres Briefes an SS-Oberführer Dr. Rechenbach vom
30.5.1939 Kenntnis genommen. Er hat den Eindruck, dass
bei einem Streit, der offensichtlich zwischen Ihnen und ... Rechenbach besteht,
auf schriftlichem Wege keine Einigung zu erzielen ist. Der Reichsführer-SS ist gern bereit, Ihnen und ... Rechenbach einen Raum für eine drei- bis vierstündige Besprechung, in der alle Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen aus der Welt geschafft werden sollen, zur Verfügung zu stellen. ... Heil Hitler. Ihr Wolff. SS-Gruppenführer.
[46]
Ob die gemeinsame Besprechung mit Himmler jemals stattgefunden
hat und mit welchem Ergebnis, darüber schweigen die überlieferten Akten. Mit
Datum vom 7.7.1939 ist nur noch vermerkt, daß Mayer von den Filmstreifen der
Kirchenbücher Leutewitz hat inzwischen Vergrößerungen anfertigen lassen, „die in der Buchbinderei zu elf Bänden
gebunden worden sind. ... Auf Anordnung des Dienststellenleiters soll die Verkartung, die beschleunigt durchgeführt werden soll, von Angestellten der Dienststelle außerdienstlich vorgenommen werden.
[47]
Eine Liste mit Fehlern des gedruckten Dorfsippenbuches Leutewitz ist aber nie vorgelegt oder bestätigt worden.
Krieg und
Nachspiel
Der Kriegsbeginn schafft für die streitenden
Institutionen völlig neue Rahmenbedingungen. Zahlreiche Mitarbeiter werden zum
Wehrdienst eingezogen. 1940 kommt es zu Beschränkungen, durch die die weitere
Drucklegung von Dorfsippenbüchern unmöglich wird, und zahlreiche druckreife
Manuskripte bleiben unveröffentlicht. Am 4.6.1941 untersagt der Reichsminister
des Innern den Gemeinden die weitere Unterstützung der Dorfsippenbücher des
Vereins für bäuerliche Sippenkunde, dessen Geschäftsführer seit dem 13.1.1941
SS-Obersturmbannführer Dr. Otto Heidt ist.
[48]
Ein solcher Erlaß hatte aber
nun keinesfalls zur Folge, daß die Arbeit in allen Gauen eingestellt worden
ist. Z.B. kann man im „Jahresbericht über den Stand der Kirchenbuchverkartungen
im Gau Niederdonau“ (Niederösterreich) vom 31.12.1942 (unterzeichnet mit Hans Hiesberger, Gausachbearbeiter für Sippenkunde) lesen, daß
von seinen 1091 Mitarbeitern 788 Lehrer sind und bisher 2 148 130 Karteikarten
ausgefüllt sind, davon drei Viertel erst in den Jahren 1941 und 1942. Am
1.6.1943 teilt dann allerdings Friedrich Speiser, der
für Baden zuständig ist, nach Wien mit, “daß die Arbeiten auf Kriegsdauer eingestellt sind.
[49]
1944, als die Kriegsverhältnisse
„eine vorläufige Einstellung der Arbeit erzwungen“ haben, zieht Hohlfeld
[50]
eine Bilanz des „Müdener Abkommens“:
„Die
Arbeitsgemeinschaft rechnete bei ihrer Planung mit rund 52 000 deutschen
Gemeinden ohne die Ostmark mit einem Bestand von annähernd 350 000
Kirchenbüchern und etwa 600 bis 700 Millionen Eintragungen, die zu verarbeiten
sind. Durch ihre Organisation wurden vorerst etwa 14 000 Mitarbeiter angesetzt,
die die Verkartung ... in Angriff nahmen. Die Verarbeitung erfolgt in den sogenannten Dorfsippenbüchern nach einheitlicher Planung in der Weise, daß für jede Kirchgemeinde in einem Dorfsippenbuch alle Familien in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden .... Diese Methode erlaubte die übersichtlichste Form auf möglichst engem Raum. Die Veröffentlichung erfolgt in Schreibmaschinenvervielfältigungen, also auch materiell in der einfachsten und verhältnismäßig billigsten Form, so daß sich der Preis eines Dorfsippenbuches auf einige Mark, also einen für jeden Volksgenossen erschwingbaren Betrag stellt. 1938 beginnend, sind bisher 30 solcher Dorfsippenbücher veröffentlicht worden.
Auch Mayer gelingen, statt der angestrebten zentralen
staatlichen Organisation, nur lokale Erfolge. Am 15.7.1939 hatte der
Reichsminister der Finanzen in einem Schreiben an den Reichsminister des Innern
in klarer Weise den Entwurf eines Sippenamtsgesetzes
abgelehnt: „Meine Bedenken gegen den
Gesetzentwurf ergeben sich nicht nur aus den hohen finanziellen Anforderungen,
die die Errichtung der Kreissippenämter mit sich bringen würde, ... sondern vor allem aus dem starken Bedarf an Arbeitskräften und Material, der durch diese neuen Ämter eintreten würde.
[51]
So war auch Mayer, wenn er noch etwas erreichen wollte, mit lokaler Unterstützung zu Aktivitäten am Rande der Legalität gezwungen, was auch bei ihm zu etwas mehr Verständnis für die Organisationsformen des RN geführt haben dürfte.
[52]
Als man z.B. mit Unterstützung
des Landrates Zauch-Belzig dort ein Kreissippenamt aufbauen will, rechnet Mayer mit der ablehnenden Haltung des Konsistoriums der Mark Brandenburg. ... In diesem Falle bleibt nur übrig, zunächst mit einigen Pfarrämtern, die trotz einer etwa ablehnenden Haltung des Konsistoriums bereit sind, mit staatlichen Kreisen zusammen zu arbeiten, ein Abkommen über die fotografische Aufnahme der Kirchenbücher zu treffen.
[53]
Als man 1940 in Genthin mit
Unterstützung des Landrates Dr. Knust für den Kreis Jerichow II ein Kreissippenamt geschaffen hat, ordnet das Reichsministerium des Innern am 12.2.1940 dessen Auflösung an.
[54]
Anders geht die Sache im Kreissippenamt Ansbach aus, wo Kayser am 16.11.1943
feststellt: „Dort hat der Leiter der Verkartungsstelle, Brenner, eine alphabetische Ordnung der Karten so vorgenommen, daß er eine einheitliche Kartei für das gesamte Gebiet gebildet hat, so daß die Aufstellung von Dorfsippenbüchern anhand dieser Kartei unmöglich ist.
[55]
Die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen
Dienststellen treten dann noch in eine Schlußphase, über die wir, da sie
keinerlei praktische Folgen mehr hatte - weder für die Forschung, noch für die
Sicherung der damals vorhandenen Kirchenbuchverkartungen
- hier nur kurz berichten brauchen. Am 4.10.1942 schreibt Heidt
an Mayer, daß er sich während der Genesungszeit nach einer schweren Verwundung
auf Anordnung des Reichsführers SS eingehend mit erbbiologischen Fragen befaßt
und Anfang Juli Himmler eine Denkschrift vorgelegt hätte. Es war der Plan einer
Institutsgründung und der Aufbau einer Totalkartei, die personen- und
familienbezogen auch alle medizinischen und andere Daten, einschließlich der
soziologischen Struktur und ihrer Wandlungen, erfassen sollte (ein Plan also,
der heute bei jedem Datenschützer einen sofortigen Schlaganfall auslösen würde.
Vergessen wir dabei aber nicht den allgemeingeschichtlichen Hintergrund: Die
Schlacht um Stalingrad ist im Gange. Die imperiale Überdehnung des
Großdeutschen Reiches hat ihren Höhepunkt überschritten). Mayer, der die
Denkschrift schon am 21.7.1942 über den Reichsgeschäftsführer „Das Ahnenerbe“
hatte vertraulich zugespielt bekommen, äußert sich erst einmal bremsend und
ablehnend. „Derartige Untersuchungen ...
können der Wissenschaft überlassen bleiben.“ Und meint, da die Sippenamtsverwaltung ... auf einem der wichtigsten bevölkerungspolitischen Gebiete, nämlich dem der Ausmerzung der Juden aus dem deutschen Volkskörper, bereits entscheidend tätig geworden ist und noch tätig ist, es höchst unzweckmäßig ist, ... eine neue Einrichtung zu schaffen.
[56]
In der weiteren Folge zeigte
er sich aber kompromißbereit, nachdem Heidt am
2.4.1943 selbst vorgeschlagen hatte, daß die Verkartungen
künftig allein Sache des RSA sein sollten, im Gegenzug Mayer aber bereit sein
solle, „von den bisherigen Grundsätzen
der Herstellung einer einfachen Suchkartei abzuweichen und in die Kartei alle
erbbiologischen und sippenkundlich wichtigen Angaben der Kirchenbücher aufzunehmen.
[57]
Am 1.5.1943 kommt es
tatsächlich zwischen Heidt und Mayer zu einem
„Übereinkommen“, mit dem Mayer seine Vorstellungen durchsetzen kann. Für Verkartungen von Kirchenbüchern und Personenstandsregistern
ist nur noch das RSA zuständig und kein anderer mehr dazu befugt. Mayer ist in
diesem Punkte endlich am Ziel seiner Bemühungen, die jedoch rasch von der Zeit
und vom Krieg überrollt werden. Auch der Reichsminister für die kirchlichen
Angelegenheiten teilt am 2.9.1943 mit, daß die „laufenden Verkartungsarbeiten stillzulegen
seien“. Ob die Bemühungen von Ende 1943 die Verkartungen in einigen Schwerpunktgebieten, darunter auch in Kärnten und der Steiermark, dennoch weiterzuführen, erfolgreich waren, darüber schweigen die Quellen (und ist bisher vor Ort nie recherchiert worden).
Inzwischen hatte sich auch das Umfeld verändert: Am
16.2.1943 wurde - auf Anordnung von Herbert Backe - der Reichsamtsleiter Dr.
Rechenbach beauftragt, den „Verein für bäuerliche Sippenkunde und bäuerliches
Wappenwesen“ zu einer Förderungsgemeinschaft „Gesundes Landvolk“ umzubauen, „die kriegsentscheidende Aufgaben im Sinne
der Gesundheit, Arbeitskraft und Stimmung des Landvolkes“ lösen sollte, da
davon nicht „unwesentlich das Durchhalten
bis zum Endsieg abhängt“. Auf einer Arbeitstagung der
Förderungsgemeinschaft (Vorsitzender ist SS-Oberführer Dr. Rechenbach;
Reichsgeschäftsführer ist Dr. Heidt, der in dieser
Eigenschaft auch bereits das Übereinkommen vom 1.5.1943 mit dem RSA geschlossen
hatte) in Barr im Elsaß vom 24.-27.11.1943 wird
festgelegt, daß das Referat „Bauernerbe“ dieser Förderungsgemeinschaft für die
Dorfsippenbücher zuständig ist. Am 15.1.1944 wird die Reichsdienststelle der
Förderungsgemeinschaft „Gesundes Landvolk“ in Berlin vollständig ausgebombt. Am
15.3.1944 äußert Dr. Rechenbach gegenüber Dr. Heidt
seine Befürchtung, „daß die Arbeit des
‘Bauernerbes’ eines Tages von der SS geschluckt werden könne“. Dr. Heidt jedoch
„begrüßt
nicht nur die räumliche Unterbringung des ‘Bauernerbes’ auf der Rothenburg
(im Kyffhäuser), ... sondern auch die
arbeitsmäßige Anlehnung an das Ahnentafelamt der SS.
[58]
Danach schweigen die
Akten. Daß auf der Rothenburg auch druckreife Manuskripte von Dorfsippenbüchern untergebracht bzw. gesammelt worden wären, dafür gibt es keinerlei Hinweise.
Warum die Kirchenbuchverkartungen
des RN in den Jahren 1940 bis 1943 nicht nur zusammenbrechen, sondern auch die
fertigen Arbeiten nicht gesichert werden und ab 1944 auch dazu niemand mehr die
Macht hat - das RSA war ab 1944 mit der Quellensicherung und -rettung in seinem
engeren Zuständigkeitsbereich vollauf beschäftigt und bald überfordert - wird
eigentlich erst klar, wenn man weiß, daß Darré mit seiner romantischen Agrarpolitik bei den anderen Nazigrößen auf zunehmenden Widerstand stieß.
[59]
Für sie war ein Bauerntum mit mittleren Betriebsgrößen, wie sie das Reichserbhofgesetz forderte, der Wunschtraum eines Idealisten. Viele hielten einen Strukturwandel der bestehenden landwirtschaftlichen Verhältnisse zugunsten von Großbetrieben mit mehr Maschineneinsatz für unumgänglich. Das aber entsprach nicht mehr der
Blut-und-Boden-Ideologie Darrés. Darüber hinaus gab es zwischen Himmler und Darré unterschiedliche Vorstellungen über die künftigen
Aufgaben der SS: Darré wollte aus der SS über
Generationen hinweg eine im nichtmilitärischen Sinne staatserhaltende
Menschengruppe züchten, Himmler eine militärische. Am 8.2.1938 legt Darré sein Amt bei Himmler nieder, und als Himmler ohne Darrés Wissen am 7.10.1939 das „Reichskommissariat für die
Festigung des deutschen Volkstums“ schuf, kam es zum totalen Bruch zwischen
beiden. In dem Maße, wie sich der Abstieg von Darré
abzeichnete, vollzog sich der Aufstieg seines ehemaligen Staatssekretärs
Herbert Backe, dessen Politik den Vorstellungen der anderen Naziführer
entsprach (der aber für solche Dinge wie Kirchenbuchverkartung
und Dorfsippenbücher keine persönlichen Motive hatte). Am 13.5.1942 beurlaubte
Hitler Darré aus allen seinen Stellungen in Staat und Partei
[60]
, und er mußte sich aus gesundheitlichen Gründen bis Kriegsende in der Schorfheide nördlich von Berlin mit seiner Familie in einem einsamen Blockhaus aufhalten. Nominell blieb er Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, da man es nicht für gut hielt, die Öffentlichkeit zu informieren.
[61]
Mayer
beging am 3.6.1945 mit seiner Familie Selbstmord. Darré
stellte sich im April 1945 den Alliierten; Himmler beging bekanntlich
Selbstmord. Was aus Rechenbach und Heidt geworden
ist, dazu ist bisher noch nicht recherchiert worden.
Schlußbetrachtungen und
aktuelle Bezüge
In der Schule ist uns für die Zeit des Nationalsozialismus das Bild eines homogenen, totalitären Führerstaats vermittelt worden, in dem selbstverständlich dann auch die Genealogie eingeordnet und als Sippenforschung gleichgeschaltet war. Fachhistoriker, die gründliche Studien der Organisation von Partei und Staat, aber auch der ideologischen Struktur, durchgeführt haben, sind jedoch zu einem anderen Ergebnis gelangt. Mommsen stellt z.B. fest
[62]
:
„Die NSDAP war - anders als in kommunistischen Parteien - nicht im
strengen Sinne hierarchisiert und zeichnete sich vielmehr durch eine sich
ständig vergrößernde Anzahl von nebengeordneten Verbänden aus ... . Die
Parteiorganisation war infolgedessen nicht durch Unterordnung sondern durch
Nebenordnung und damit durch dauernden Konflikt zwischen gleichrangigen
Positionsinhabern geprägt. ... Das Prinzip der doppelten disziplinarischen und
fachlichen Unterstellung der nachgeordneten Funktionäre verstärkte diesen
Effekt“. Dieses Ordnungs-, um nicht zu sagen Unordnungsprinzip, war kein Unvermögen, sondern Hitler war der aus dem
Sozialdarwinismus abgeleiteten Auffassung, daß alle Strukturen in gegenseitiger Konkurrenz existieren, wachsen oder vergehen müßten. „Die Verfilzung von
staatlichen, halbstaatlichen und parteipolitischen Institutionen und
Kompetenzen, die auch zur Vermengung staatlich-bürokratischer Organisation und
privatwirtschaftlicher Verbandsstrukturen mit dem aus der NS-Bewegung stammenden
Führerprinzip führte, machte die Grenze zwischen Staat, Gesellschaft und Partei
flüssig und erzeugte gleichsam ein totalitäres Verbundsystem zwischen ihnen. Das
1933/34 entstandene komplexe institutionelle Gefüge des Regimes reflektierte
den Pluralismus der Kräfte und Aktionszentren, die in dieser Phase ihren Anteil
an Einfluß und Macht, ihre partikularen Interessen und ihre Vorstellungen vom
Wesen und der Zielsetzung des neuen Regimes durchzusetzen trachteten. ... Die
Taktik des Gewähren- und Experimentierenlassens, die Hitler schon vor 1933 der Partei gegenüber mit Erfolg gehandhabt hatte, um Initiative, Spontaneität und Aktivität zu erzeugen, wurde jetzt abermals angewandt, aber nunmehr vor allem auf den Bereich der praktischen Regierungsmaßnahmen, der technischen und wirtschaftlichen Leistung und Organisation bezogen.
[63]
Der Konflikt, der Darré ins
Abseits führte, ist bereits in der kaleidoskopartigen Struktur der
Naziideologie angelegt. „Die
nationalsozialistische Bewegung ist ... mit Gegensätzen gefüllt. ... Man kann
herauslesen, was man im Programm finden möchte“, hatte Niekisch bereits 1932
[64]
richtig erkannt.
Im Falle des RSA wirkte sich das genannte
Organisationsprinzip so aus: Bis 1943 hatte Mayer einen ständigen und schließlich vergeblichen Kampf für größere Selbständigkeit und mehr Kompetenzen geführt. Seine Abhängigkeit vom Innenministerium und damit von der Ministerialbürokratie hat er ebensowenig überwinden können wie die Zersplitterung seines Aufgabengebietes, die vor allem durch die Gauleiter der Partei, durch den NS-Lehrerbund und den RN sowie die SS herbeigeführt wurde.
[65]
Der Konflikt mit dem RN, den wir hier beleuchtet haben, war also nur einer von mehreren; in noch viel größerem Ausmaße gilt das umgekehrt für den RN.
In den Auseinandersetzungen zwischen RSA und RN spielen neben zeitgebundenen ideologischen Elementen und politischen Zielen zweifellos auch zeitlose, echte fachliche Probleme eine Rolle, die bis auf den heutigen Tag in unterschiedlichen Auffassungen und Arbeitsweisen ihren Niederschlag finden. Während das RSA und Mayer ihre Arbeit einem vordergründigen politischen Ziel nachordneten und dieses Ziel mit vorwiegend zentralisierenden Methoden erreichen wollten, können die Zielsetzungen des RN (mit Bezug auf die Dorfsippenbücher) in eine geistige Strömung eingeordnet werden, die bereits Jahrzehnte vor 1933 einsetzte
[66]
, und die - wieder gereinigt
von Darrés Terminologie - schon wenige Jahre nach
1945 mit der Drucklegung von Ortssippen- bzw. Ortsfamilienbüchern ihren Fortgang und sogar weiteren
Aufschwung fand. Während der größte Teil der vom RSA gefertigten Verzettelungen
bei Kriegsende verlorengegangen ist und auf der Grundlage der überlieferten
Materialien bis heute keinerlei wissenschaftliche Arbeiten gefertigt worden
sind - nicht einmal von der auf Familienblättern vorhandenen, aber schwer
überschaubaren Kartei in Ansbach - sind auf der Grundlage der dezentral
gefertigten und lokal gelagerten familienweisen Verkartungen und Ortsfamilienbücher,
die 1937-44 entstanden oder dem methodischen Weg der gedrucken Stammlisten später nachgefolgt sind, inzwischen mindestens 400 wissenschaftliche Arbeiten
[67]
veröffentlicht worden, von dem Gewinn für Heimat- und Ortsgeschichte ganz abgesehen und der nicht meßbaren, aber sehr großen Arbeitserleichterung, den die veröffentlichten Bücher und in den Pfarrämtern vorhandenen Karteien für die an Ahnenlisten arbeitenden Genealogen mit sich bringen.
Mit zusätzlichen 60 Jahren mehr an historischer Erfahrung
läßt sich auch in Bezug auf den Zugang zu den Quellen generell bestätigen, daß
sich Verhandlungen oder Abkommen mit übergeordneten Kirchenbehörden nur dann
lohnen, wenn man durch vorsichtige Sondierung vorher festgestellt hat, daß ein
positiver Ausgang erhofft werden kann oder man sogar offene Türen einrennt. Erreicht
man sein Ziel bereits bei einem verständnisvollen Pfarrer, dann braucht man
übergeordnete Kirchenbehörden nicht behelligen. Wer dennoch glaubt, diesen Weg
auch noch oder gar zuerst gehen zu müssen, erreicht oft nur, daß nicht nur für
ihn, sondern auch noch für andere Forscher die Tür erst einmal zugeschlagen
wird. Zu wessen Nutzen so ein abschlägiger Bescheid ist, wird er zwar nicht
erfahren, ganz sicher aber zum Schaden der Heimat- und
Familiengeschichtsforschung im engeren Sinne und wissenschaftlicher Forschung
im weiteren.
Auch heute noch gibt es Forscher, die der Meinung sind,
daß bloßes Abschreiben von Kirchenbüchern, bloßes alphabetisches Verzetteln
oder mechanisches Hämmern der Daten in den Computer schon eine Leistung sei,
auf die man stolz sein könne und die so nützlich sei, daß man auf jeden
weiteren synthetischen Arbeitsgang verzichten könne. Ja, man macht sogar noch
eine Philosophie daraus, daß man meint, die Fehler, die man bei einer familienweisen Zusammenstellung möglicherweise begehen
könne, könne man niemand „zumuten“. Dabei wird kaum ein Dritter sich sobald
wieder so tief in die genealogischen Zusammenhänge der Ortsbevölkerung
hineinversetzen können, z.B. in die Veränderlichkeit der Schreibweise der
Familiennamen. Und wenn dann doch später bei einzelnen Stämmen, z.B. durch
Heranziehen der Kaufbücher, einmal Ergänzungen und Korrekturen möglich oder
notwendig sind, dann ist das keine Schande für den Erstbearbeiter des Ortes. Nur
eine familienweise Zusammenstellung ist eine
Leistung, die uns wirklich dauerhaft weiterbringt - das ist die fachliche Lehre
aus dieser Geschichte. Alles andere darunter ist Stückwerk.
[38]
BArch, R 39, Nr. 585.
[39]
BArch, R 39, Nr. 579b.
[40]
BArch, R 39, Nr. 579b.
[41]
BArch, R 39, Nr. 579b.
[42]
BArch, R 39, Nr. 585.
[43]
BArch, R 39, Nr. 585.
[44]
BArch, R 39, Nr. 585.
[45]
BArch, R 39, Nr. 579b.
[46]
von Lang, Jochen: Der Adjutant. Karl Wolff: Der Mann zwischen Hitler und Himmler. Frankfurt/M.: Ullstein 1989 (= Ullstein-Buch Zeitgeschichte 33112).
[47]
BArch, R 39, Nr. 585.
[48]
BArch, R 39, Nr. 579b. - Heidt hatte mit einer Arbeit über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Realteilung in dem badischen Dorf Lauf promoviert. Heidt, Otto: Realteilung und Bauerntum. Diss., Math.-Nat. Fak.; Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin 1940. - Lauf war das erste gedruckte Dorfsippenbuch überhaupt gewesen und Heidt offensichtlich an der Organisation der dahinterstehenden Arbeit beteiligt.
[49]
Archiv der Arbeitsgemeinschaft für Sippenforschung im Oberösterreichischen Landesarchiv in Linz.
[50]
Hohlfeld, Johannes: Die Dorfsippenbücher. Familiengeschichtliche Blätter 42 (1944) 65-90.
[51]
BArch, R 1509, Nr. 97, fol. 172-173.
[52]
Z.B. fragt am 15.6.1942 der Gauamtsleiter der
NSDAP, Gauleitung Oberbayern, Amt Rassenpolitik, beim RSA wegen Pfarrer Josef
Demleitner in Eschenlohe an: „ob Sie
damit einverstanden sind, daß der Pfarrer mit einem Ordensbruder so wesentliche
Arbeiten ausführt. Ich habe meinerseits die politische Beurteilung des Pfarrers
und des Ordensbruders veranlaßt.“ - Antwort am 30.6.1942, Kayser:
„Ich begrüße jede Verkartung der
Kirchenbücher, weil dadurch eine Schonung der kostbaren Urschriften ... erzielt
wird. Ich habe auch keine Bedenken dagegen, wenn die Verkartung von
Kirchenbüchern durch Kräfte vorgenommen wird, die selbst Pfarrer sind oder
einem Orden angehören. ... Die einfache Verkartung der Kirchenbücher bietet
auch kaum Gelegenheit zu einer staatsfeindlichen Betätigung ... Ich bitte
daher, die Arbeit Demleitners und seiner Mitarbeiter nicht zu behindern.“ - BArch, R 39, Nr. 584.
[53]
BArch, R 1509, Nr. 97.
[54]
BArch, R 1509, Nr. 97, fol. 157.
[55]
BArch, R 39, Nr. 811.
[56]
BArch, R 39, Nr. 811, Mayer am 17.9.1942.
[57]
BArch, R 39, Nr. 811.
[58]
BArch, NSZ, Nr. 195.
[59]
Ich danke Herrn PD Dr. Wolfram Pyta, Bonn bzw. Universität Köln, für die Literaturhinweise mit Hintergrundinformation über Darré.
[60]
Goebbels notierte am 21.5.1942 in seinem
Tagebuch: „Der Führer hat sich nun
endlich entschlossen, Darré auffliegen zu lassen. ... Ich habe ja von Darré nie
viel gehalten. Seine Theorien sind reine Literatur... . Auch seine Parole von
Blut und Boden ist durch ihn und seine Hintermänner so totgeritten worden, daß
man heute damit kaum noch einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken kann.“ - Lechner, Louis P. (Hrsg.): Goebbels Tagebücher aus den Jahren 1942-43. Zürich: Atlantis 1948, S. 208.
[61]
Heinich, Werner Lothar: Richard Walther Darré und der Hegehofgedanke. Diss., Mainz 1980. - Das Internationale Militärgericht in Nürnberg verurteilte Darré zu sieben Jahren Haft. 1950 wurde er entlassen.
[62]
Mommsen, Hans: Die NSDAP: Typus und Profil einer faschistischen Partei. In: Dipper, Christof, Hudemann, Rainer und Jens Petersen (Hrsg.): Faschismus und Faschismen im Vergleich. Köln: SH-Verlag 1998, S. 23-38, hier S. 29 (= Italien in der Moderne 3).
[63]
Broszat, Martin: Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung. München: Deutscher Taschenbuch Verlag 1969, S. 426-427.
[65]
Ribbe (wie Anm. 3), S. 102.
[66]
Bohnsack: Bauernfamilienforschung. Die Heimat (Rostock) 3 (1924) 138-142. - Ein umfassender Überblick über die Arbeiten vor 1933 ist enthalten in Weiss und Münchow (wie Anm. 30), S. 11-30.
[67]
Eine erschöpfende Bibliographie (S. 177-196) und
eine methodische und inhaltliche Übersicht (S. 74-176) dieser Forschungen ist enthalten in Weiss und Münchow (wie Anm. 30).