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Text aus: Weiss, Volkmar und Katja Münchow: Ortsfamilienbücher mit Standort Leipzig in Deutscher Bücherei und Deutscher Zentralstelle für Genealogie. 2. Auflage. Neustadt/Aisch: Degener 1998, S. 595-609
Kurze Anleitung für die Verfasser eines Ortsfamilienbuches
1. Die Erarbeitung eines Ortsfamilienbuches
Die Möglichkeiten, ein gutes Ortsfamilienbuch (OFB) zu schreiben, sind so vielfältig,
daß unsere Anleitung für Verfasser und Herausgeber nur Anregung und Empfehlung
sein will und sein kann. Jedem, der sich mit dem Gedanken trägt, ein OFB zu
schreiben, wird deshalb empfohlen, mindestens einmal vor Beginn der Arbeit oder
in einem sehr frühen Stadium eine Bibliothek oder ein Archiv aufzusuchen, wo
sich eine Sammlung einer größeren Anzahl von OFB befindet, um sich auf diese
Weise einen persönlichen Eindruck von den verschiedenen
Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Ehe die endgültige
Arbeitsweise festgelegt wird, sollten die Arbeitsschritte für wenige Familien
am konkreten Beispiel genau durchdacht und erprobt werden, bis hin zur
angestrebten Gestaltung und Ansicht der Druckseite am Ende der Arbeit.
Bereits vor dem eigentlichen
Beginn der Arbeit muß vom Verfasser
entschieden werden, ob
- die Verkartung mit
Handschrift auf einseitig beschriebene Karteikarten A5 oder mit
Maschinenschrift erfolgen soll, wobei daran gedacht werden kann, diese
Karteikarten direkt zu kopieren und auf diese Weise zu einem OFB als Kopieband
zu gelangen, oder ob
- die Karteikarten dann im Computer mit
Textverarbeitung weiterverarbeitet werden sollen, oder ob
- von Anfang an mit einem Computerprogramm
gearbeitet werden soll bis hin zum fertigen Ausdruck.
Diese Vorentscheidung wird von
einer Reihe von Umständen und Gegebenheiten abhängen, aus denen sich die für
jeden Verfasser und jedes OFB günstigste Lösung ergibt.
Ist die Aufnahme der fertigen
Arbeit in eine bestehende Reihe, wie sie von vielen Vereinen oder Museen usw.
herausgegeben wird, möglich und wird das für die Drucklegung angestrebt, so
sollte man sich ebenfalls bereits vor Beginn der Arbeit mit dem Herausgeber der
Reihe in Verbindung setzen, um sich von ihm bei der Manuskriptgestaltung
beraten zu lassen.
Bei Beginn der Arbeit soll feststehen, welchen zeitlichen und räumlichen Umfang das OFB haben wird. Es kann eine gesamte Kirchgemeinde umfassen oder eine politische Gemeinde. Es sollte bis zum Anfang der Kirchenbücher zurückreichen und bei den Jahren 1799, 1875 (dem Beginn der standesamtlichen Registrierung) oder mit dem Beginn des unter Datenschutzbestimmungen Zeitraumes enden. Aus der Zahl der in den Bearbeitungszeitraum fallenden Trauungen sollte der Verfasser vor Beginn der Arbeit die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Familien und damit den Gesamtumfang des geplanten OFB schätzen und daraus den voraussichtlichen Arbeitsaufwand und den Umfang des fertigen Druckmanuskripts ableiten. Aus dieser Schätzung können sich dann noch vor Beginn der Arbeit Einschränkungen des zeitlichen und räumlichen Umfangs des OFB als zweckmäßig ergeben.
Zum Beispiel haben wir in
Leipzig das „Familienbuch für die Kirchgemeinde Arnsfeld
mit Grumbach, Satzung und Steinbach 1574-1693“ bearbeitet und gedruckt. Das
gedruckte Buch umfaßt rund 3000 Familien auf 406 A4-Seiten und bleibt mit einem
Kunstledereinband bei einem Preis von 68 DM in einem zumutbaren Rahmen. Der
zeitliche und räumliche Schnitt ergab sich in diesem Falle fast von allein
dadurch, daß die politischen Gemeinden Steinbach und Satzung ab 1693 eigene
Kirchgemeinden mit eigenen Kirchenbüchern geworden sind. D.h., die zeitlichen
Abgrenzungen sollten sich auf historische Epochen oder einschneidende
Ereignisse beziehen, die für die betreffende Gemeinde von Bedeutung waren. Z.B.
ist im nördlichen Sachsen das Jahr 1815 mit dem Wechsel der Zugehörigkeit von
Sachsen zu Preußen ein Jahr, das eine Zäsur setzt und sich deshalb - vor
Einsetzen des im 19. Jahrhundert oft dramatischen Anwachsens der
Bevölkerungszahl - als ein Schlußjahr für ein OFB anbietet.
Gab es in einer politischen
Gemeinde mehrere Glaubensgemeinschaften und Konfessionen, so ist anzustreben,
daß in dem OFB alle Konfessionen enthalten sind.
1.1. Die Zusammenstellung der Familien und Einwohner und
die Quellen dazu
Bei der Datenerfassung ist
Vollständigkeit anzustreben. Es ist ein sehr grober methodischer Fehler, wenn
bestimmte Personengruppen (Durchziehende, Ortsfremde, Soldaten, Kinderlose,
Familien ohne erwachsene Kinder usw.)
ausgelassen werden. Denn genealogisch sind gerade oft diese Personen
Problemfälle, deren Schicksal nie geklärt werden kann, wenn sie nirgendwo in
den OFB erscheinen. Liegen aber einmal großflächig viele OFB vor, dann werden
sich wenigstens für einen Teil dieser Personen auch die Lebensdaten in einer
Datenbank zusammenfügen lassen.
Angaben über Taufpaten, ihre
Berufe und ihren Stand usw. sind dann mit einzuarbeiten, wenn sie eine
Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Wissen darstellen. D.h., für eine Person,
die sich nachweislich von 1740-1760 in Adorf aufhält und die 1746 Pate ist,
bringt das in der Regel keine zusätzliche Information, wenn sie aber dann als
Pate 1762 als Hüfner in Behausen wohnt, so ist das zu
erfassen. - Ortsfremde Taufpaten, Trauzeugen, Erben usw. können in einer
zusätzlichen alphabetischen Datei aufgenommen werden, die am Schluß des OFB
auch veröffentlicht werden kann, wenn das nicht den Umfang des Buches zu sehr
aufbläht. In diesem Falle muß aber in den Registern des OFB dieser Anhang auch
mit einbezogen werden. Bei Nichtveröffentlichung sollten einige wenige
Belegexemplare der zusätzlichen Datei ausgedruckt und in geeigneten Archiven
hinterlegt werden.
Der Familiengeschichts- und
Heimatforscher soll über die Lebensdaten hinaus auch die Daten erfassen, mit
denen die soziale Stellung einer Person charakterisiert werden kann,
insbesondere also Stand, Beruf, Besitz, Haus- und Hofbesitz und Ämter.
Die Hauptquellen für
ein Ortsfamilienbuch sind in der Regel die
Kirchenbücher (Tauf-, Trau- und Sterbebücher), ab 1875 auch die
Standesamtsregister.
Wo bereits vor 1875
Familienregister angelegt worden sind, wie z.B. in den Kirchgemeinden
Württembergs, Sachsen-Weimar-Eisenachs und in einer Reihe Schweizer Kantone, so
sind diese ebenfalls als eine Quelle zu benutzen.
Ortsfamilienbücher, die auf der vollständigen Auswertung der Kirchenbücher beruhen,
bezeichnen wir als Ortsfamilienbücher der I. Generation.
Darüber hinaus kann man alle
personenbezogenen Quellen auswerten, insbesondere Steuerlisten und Kaufbücher,
die sich in den Landes- und Gemeindearchiven befinden und mit denen sich der
soziale und berufliche Werdegang der Personen dokumentieren läßt. Auch in den
Pfarrarchiven findet man häufig noch weitere Quellen, wie z.B.
Kirchenstuhlregister und Seelenbeschreibungen.
Ortsfamilienbücher, die die Totalität aller personenbezogenen Quellen auszuwerten versuchen,
bezeichnen wir als Ortsfamilienbücher der II. Generation. Da der Arbeitsaufwand für Bücher dieser II. Generation viel höher ist als für die der I., muß jeder Verfasser selbst entscheiden, was für ihn zu bewältigen ist. Ein abgeschlossenes Buch der I. Generation ist auf jeden Fall besser als ein auf halbem Wege steckengebliebenes Buch der II.
1.2. Historischer Hintergrund
Der Handapparat des
zuständigen Landesarchivs und des nächsten Stadtarchivs sollte die Literatur
enthalten, die bei der Bearbeitung eines Ortsfamilienbuches
immer wieder einmal herangezogen werden muß oder die als allgemeiner
Bildungshintergrund bekannt sein sollte. Dazu gehört vor allem das Historische
Ortsverzeichnis der jeweiligen Region.
Die historische Einführung
eines Ortsfamilienbuches braucht und soll keine
Ortschronik ersetzen, wenn es auch einige gute Beispiele gibt, bei denen
beides, in einem einzigen Band oder auf zwei Bände verteilt, bewältigt worden
ist, durch denselben Verfasser, durch zwei verschiedene Verfasser oder durch Arbeitsgruppen.
Es ist aber kein Fehler, wenn die historische Einführung nur kurz und knapp
ist. Sie sollte aber Angaben über die wirtschaftliche Entwicklung und die
Entwicklung der Einwohnerzahlen für den Zeitraum enthalten, für den das Ortsfamilienbuch bearbeitet worden ist, und das anführen,
was zum Verständnis der Besonderheit des betreffenden Ortes notwendig ist. Sehr
wichtig sind z.B. Angaben über das übliche Erbrecht (Jüngstenrecht, Realteilung
usw.).
Als Regel kann gelten: Der
einführende historische Teil des Ortsfamilienbuches
kann desto knapper sein, je besser und gründlicher die bereits vorhandene
Ortschronik ist, auf die dann verwiesen werden sollte.
Auf tabellarische, listenmäßige und statistische Auswertungen, die zumeist
unter bevölkerungsgeschichtlichen Gesichtspunkten erfolgen, kann in einem Ortsfamilienbuch verzichtet werden. Die inhaltlichen
Ansprüche an derartige Auswertungen sind inzwischen so hoch, daß sie in einem
einzigen Ort kaum noch zu neuen Ergebnissen und Erkenntnisse führen können und
das Buch nur belasten und verteuern. Jeder Verfasser sollte aber danach
streben, daß seine Arbeit so gut ist, daß sie - wenn sie als Stichprobe in
einen regionalen und überregionalen Rahmen eingeht - dann bei wissenschaftlichen
Forschungen zu zuverlässigen Ergebnissen führt.
2. Die Gestaltung des druckreifen Manuskripts
Es ist A4-Format anzustreben,
da auf großen Seiten sich mehr Zusammenhänge mit einem Blick finden lassen als
auf kleinen, und auch in den Archiven und Bibliotheken sich mit diesem Format
die Information dichter packen und reproduzieren läßt, als auf kleinerem
Format. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, daß Ortsfamilienbücher
niemals Zeile für Zeile gelesen werden wie etwa Romane, sondern gezielt nachgeschlagen
wird. Die entscheidenden Reizwörter - das sind zuallererst die Familiennamen -
müssen deshalb hervorgehoben werden; weniger wichtige Texte können dagegen
zurücktreten, auch in der Schriftgröße. Mit einem zweispaltigen Satz, wie er
bereits bei zahlreichen Württembergischen Ortssippenbüchern
angewendet worden ist, läßt sich eine besonders hohe Packungsdichte erreichen. Eine
10er Schriftgröße als Grundschrift ist deshalb völlig ausreichend, für die
Daten der Kinder und Fußnoten auch eine 8er.
2.1. Gliederung
Ein Ortsfamilienbuch
sollte in der Regel die folgenden Teile enthalten:
- Titelei
- Inhaltsverzeichnis
- Kartenausschnitt mit Ort und Nachbarorten
- Vor- und Widmungsworte
- Historischer Hintergrund (mit eventuellen
Anmerkungen und Literaturverzeichnis)
- Hinweise für die Benutzung des Ortsfamilienbuches
- Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und
Symbole
- Phonetisches Alphabet (sofern verwendet)
- Die numerierten Familien von A bis Z (der
Hauptteil des Buches)
- Register der Ortsnamen mit den im jeweiligen
Ort genannten Familiennamen und ihrer Nummer
- Register der Berufe und Standesbezeichnungen
- Sachregister
Der Titel auf dem Einband muß mit dem Titel im Innern übereinstimmen. Er gibt an: Verfasser, Titel, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr.
Aus dem kurzen Titel soll
unmißverständlich erkennbar sein, daß es sich um die Familien eines Ortes (oder
einer Kirchgemeinde) in einem bestimmten Zeitraum handelt, wie z.B.: „Die
Familien von Kleindorf im Obergau von 1600-1900“ oder „Familien und Einwohner
in Dorfheim bei Großstadt von 1700-1870“.
2.2. Historische Einleitung
Der Verfasser muß den Leser
über den Inhalt und die Grenzen seiner Arbeit informieren. Er sollte genau
angeben, welche Quellen er verwendet hat, welche Besonderheiten diese Quellen
kennzeichnen, welche Lücken sie aufweisen und welchen Berichtszeitraum das Ortsfamilienbuch abdeckt. Die Orte der Kirchgemeinde sind
zu nennen, und gegebenenfalls sind die Zeiten anzugeben, in denen diese Orte
zur Kirchgemeinde gehörten.
Darüber hinaus sind Hinweise zur Geschichte der politisch-administrativen Zugehörigkeit des Ortes, zu seiner Wirtschaftsgeschichte, zur Entwicklung der Einwohnerzahlen und zur konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung erwünscht.
2.3. Hinweise für die Benutzung des Ortsfamilienbuches
Da das Ortsfamilienbuch
so zu schreiben ist, daß es auch von Nicht-Genealogen und Anfängern benutzt und
verstanden werden kann, ist das Abdrucken solcher Hinweise für ein jedes Ortsfamilienbuch unerläßlich. Es folgt ein Beispieltext für
solche Hinweise:
Sämtliche Fakten sind grundsätzlich in Kernfamilien eingeordnet, von
denen jede durch eine <Nummer> gekennzeichnet ist. Alle Familien gleichen
Namens sind in sich zeitlich geordnet, ohne Rücksicht darauf, ob sie
untereinander in verwandtschaftlichem Zusammenhang stehen oder nicht.
Für die zeitliche Einordnung einer Familie ist stets der Zeitpunkt
ihrer Entstehung maßgebend, also in der Regel das Traudatum. War das Traudatum
nicht zu ermitteln, so wurde das vermutliche Traujahr geschätzt. Ging ein Mann
mehrere Verbindungen ein, so sind diese in der Numerierung unmittelbar
aufeinanderfolgend, also mit den übrigen Gründungen gleichnamiger Familien
nicht immer streng zeitlich geordnet.
Die Einordnung der Namen erfolgte auf der Grundlage des phonetischen Alphabets nach der am Schluß des Bearbeitungszeitraumes üblichen
Schreibweise. Andere Schreibweisen sind bei der jeweiligen Person und dem
jeweiligen Jahr bzw. Ereignis angegeben, bei denen sie gebraucht worden sind.
Auch an uneheliche Verbindungen ist eine <Familiennummer>
vergeben worden. Sie sind zeitlich nach der Geburt des ersten oder einzigen
Kindes eingeordnet. Ist der Vater nicht bekannt, oder trägt das Kind nicht
dessen Familiennamen, sondern den der Mutter, so stehen sie unter dem
Familiennamen der unehelichen Mutter. Voreheliche Kinder erscheinen unter der
Familiennummer der späteren Ehe. Ein Zusatz „gemeinsam vorehelich“ weist
ausdrücklich darauf hin, daß der Ehemann auch als der leibliche Vater des
Kindes angegeben worden ist.
Der verwandtschaftliche Zusammenhang ergibt sich aus der Verknüpfung
der <Familiennummern>. Bei jeder Familie ist sowohl beim Mann als auch
bei der Frau in <Klammern> durch die <Familiennummer> angegeben,
aus welcher Familie sie stammen. Ebenso wird in Klammern angegeben, welche
anderen Verbindungen sie eingegangen sind. In gleicher Weise wird bei den
Kindern einer Familie durch den Zusatz der entsprechenden Familiennummern in
Klammern angegeben, welche Familien sie später gegründet haben bzw. welche
unehelichen Verbindungen sie eingegangen sind.
Die Angaben bei jeder Familie sind so geordnet:
- Angabe über den Ehemann: Nach den
Angaben zur Person, wobei die unterschiedliche Schreibweise der Vornamen in
(runden Klammern) steht, werden alle Orte mit Jahreszahlen bzw. Zeiträumen
genannt, in denen er sich aufhielt, und alle Berufe, Standesbezeichnungen u.ä.
mit Jahreszahlen, die erwähnt werden, aufgeführt. Erscheint eine Jahreszahl in
Klammern, dann erfolgte die Angabe erst nach dem Tod des Mannes (z.B. bei
Eheschließungen der Kinder).
- Trauungsort und Trauungsdatum oder dessen Schätzung;
- Angaben über die Ehefrau analog;
- Angaben über die nach dem Alter
geordneten Kinder.
Konnten Lebensdaten - etwa aus dem Sterbealter - nur errechnet werden,
stehen sie in runden Klammern oder sind mit dem Zusatz „um“ versehen, oder der
Zeitraum ist mit „zw.“ eingegrenzt worden.
2.4. Verzeichnis
der verwendeten Abkürzungen und Symbole
Bei der betreffenden
Hauptgemeinde kann bei den Personaldaten auf eine Angabe oder Abkürzung
verzichtet werden, wenn klar ist, daß dann stets nur diese Gemeinde gemeint
sein kann. Gehören mehrere Dörfer zu einer Kirchgemeinde, dann genügen oft
Anfangsbuchstaben (L., A., Su.), um die Dörfer eindeutig zu charakterisieren. Vornamen,
Berufs- und Standesbezeichnungen und dritte Orte sollten möglichst wenig
abgekürzt werden. Man muß daran denken, daß manche Benutzer in einem Buch nur
einige wenige Daten suchen und nicht bei jedem Buch viel Zeit allein für das
Studium der verwendeten Abkürzungen aufbringen wollen. Deshalb sollten auch
Wörter mit drei Buchstaben nie abgekürzt werden (z.B. u. für und).
Übliche Abkürzungen, wie S. für Sohn, T. für Tochter, J. für Jungfrau usw., sollten verwendet und im Abkürzungsverzeichnis aufgelistet werden, ebenso die üblichen Symbole für die Personaldaten, also * geboren, oo geheiratet, + gestorben,
~ getauft,
begraben.
2.5. Phonetisches Alphabet
Wegen der regionalen
mundartlichen Unterschiede können nur allgemeine Grundregeln aufgestellt
werden, die je nach den örtlichen Besonderheiten zweckentsprechend abzuändern
oder zu ergänzen sind. Für den deutschen Sprachraum haben sich folgende Regeln
bewährt:
Ähnlich klingende Namen werden
zusammengelegt, und zwar nach folgendem Lautalphabet für die Anfangsbuchstaben:
A = A
B, P (nicht
Pf, Ph) = B
D, T, Th (nicht Tz) = D
E, Ä, Ae, Oe, Ö = E
Ei, Ai, Ay,
Eu, Äu, Oi = Ai
F, Pf, Ph, V = F
H = H
I, J, Ü, Ue,
Y = I
K, C (hart), G = K
Qu = Kw
L = L
M = M
N = N
O = O
R = R
S = S
U = U
W, V = W
X = Ks
Z, Tz, C (weich), Tsch = Z
Auf Dehnungen und Schärfungen
innerhalb der Namen ist keine Rücksicht zu nehmen. Doppelselbstlaute und
Doppelmitlaute werden wie einfache behandelt, nicht gesprochene Buchstaben
bleiben unberücksichtigt. Ansonsten ist innerhalb der Namen wie bei den
Anfangsbuchstaben zu verfahren.
aa, ah = a
ä, ae, äh, aeh, ee, ö, öh = e
ie, ih, j, ü, ue, üh, ueh, ui,
uy, oy = i
bb, pp = b
ck, kk = k
ss, ß = s
Gleichklingende Namen mit oder
ohne e in der Mitte oder am Schluß werden bei denen ohne e abgelegt:
Arend, Arnd = Arnd
Lang, Lange = Lang
Gleichklingende Namen mit
einem h in der Mitte werden mit denen ohne h zusammengelegt.
Berthold, Bertold = Berdold
Weitere Regeln und Erläuterungen siehe: Allgemeine
Richtlinien für eine Ordnung nach der Lautfolge (Phonetische Ordnung). Berlin:
Beuth-Verlag 1933 (= AWv-Merkblatt 3); und: Themel, K.: Wie verkarte ich
Kirchenbücher? Der Aufbau einer alphabetischen Kirchenbuchkartei. Berlin:
Verlag für Standesamtwesen 1936.
2.6.1. Der
Hauptteil - Die Familien von A bis Z
Die Verkartung der Kirchenbücher beginnt man mit den Traubüchern. Ihr Inhalt wird auszugsweise - mit allen wesentlichen Fakten, aber nicht wörtlich - sofort auf die Familienblätter übertragen oder in die entsprechende Computermaske. Man beginnt dabei zweckmäßigerweise nicht am Anfang oder am Ende des Zeitraumes, den man insgesamt bearbeiten möchte, sondern etwa in der Mitte bzw. in einem Zeitraum mit einer ausführlichen und für den Bearbeiter gut lesbaren Kirchenbuchführung. Man bearbeitet im ersten Schritt einen zusammenhängenden Zeitraum von etwa 30 Traujahren und überträgt dann die in diesem Zeitraum geborenen Kinder auf die Familienblätter. Für zugezogene Familien, deren Trauung nicht im Ort erfolgt ist, muß ein eigenes Familienblatt angelegt werden. Dann werden die Totenbücher ausgewertet. Danach wird ein weiterer 30-Jahre-Abschnitt angefügt usw.
Eine Familienkarte im Format
A5 wird in der oberen Hälfte so geteilt, daß links oben der Ehemann steht mit
all seinen Daten, darunter seine Eltern, rechts oben die Ehefrau mit ihren
Lebensdaten, darunter ihre Eltern. Die untere Hälfte nehmen zeilenweise die
Kinder mit ihren Daten und Verknüpfungen ein. Die Rückseiten bleiben
unbeschrieben. (D.h., eine Karteikarte sollte so angelegt und geschrieben
werden, daß sich zwei A5-Familienkarten ohne Datenverlust sofort auf einem
A4-Blatt kopieren lassen.)
Sind für den
Bearbeitungszeitraum alle Familienkarten ausgefüllt, so werden sie nach dem
phonetischen Alphabet geordnet und durchnumeriert. Der nächste Arbeitsgang ist
die Verknüpfung der numerierten Familien, d.h., bei den Ehepaaren muß auf die
Nummern ihrer Eltern verwiesen werden, bei den Kindern auf die Nummern ihrer
eigenen Familien. Wurde die Verknüpfung vom Computer hergestellt, so ist ihre
Richtigkeit zu kontrollieren.
Die Familienkarten werden dann
entweder sofort kopiert oder mit einem Textverarbeitungsprogramm in den
Computer eingegeben oder mit dem von Anfang an dafür verwendeten speziellen
Datenbankprogramm ausgedruckt.
2.6.2. Drei
Beispiele für den Familienteil
Beispiel 1 (bearbeitete Ausschnitte aus: Jüngst-Kipper, H. und K. L. Jüngst: Einwohner des Dorfes Sulzbach 1815-1875. Saarbrücken 1996.):
54 BACH, Ludwig, 1825 Rotgerber in Otweiler, 1826 Müller in Su., 1842 Ackerer, 1844-1856 Gastwirt in Su.; *(Otweiler um 1799), +15.3.1856;
S. von +
Heinrich B., Rotgerber in Otweiler, und Friederika RESBLANDin, beide 1825
anwesend bei oo;
oo Dudweiler April 1825 WEBER, Katharina Magdalena; *21.2.1806, + nach 1875;
T. von +
Ludwig W., Müller in Su., und Susanne Magdal. KREBS, beide 1825 anwesend bei
oo;
Anmerkungen: Der Vater der Ehefrau besaß 1823 die
Mühle in Su. (Karte 5-a). Der Ehemann besaß 1847 ein Haus im Hessenland, das
spätere Bach’sche Schulhaus (Karte 6-b);
K.:
· Ludwig *10.4.1826, 1861 Bergmann in Su., Zeuge bei oo seiner Schwester Elis. Fried;
· Karolina *4.4.1827, oo 3.11.1859 Christ. Fried. Eduard ICKERT (s. FB des Pfr. Brandt Dudweiler);
· Katharina *18.7.1828, oo Christian LEHMANN (s. FB des Pfr. Brandt Dudweiler);
· Amalie *5.4.1830, +22.9.1830;
· Eleonora Karolina *4.7.1831 <2281>;
· Karl Christian *3.8.1833 <57>;
· Wilhelm *6.6.1835, +30.8.1835;
· Elisabeth Friederika *31.8.1837 <2280>;
· Elisa Margar. *16.9.1839, *25.11.1904 als Witwe, Dienstmagd in St. Johann, oo Dudweiler 24.12.1874 Michael FRISCHMANN, Bergmann in Jägersfreude, * Engelfangen 18.11.1836, S. von + Peter F., Tagelöhner in Engelfangen und Anna DOERR;
· Georg *25.10.1842 <59, 60>;
· Henriette Philippine *6.7.1844;
· Wilhelm *5.3.1848 <61>;
· Friedrich Jakob *5.3.1848, +29.5.1848;
435
EBERHARDT, Georg Friedrich <aus 433.g> 1855-1862 Bergmann in Su., 1862-1863 Bergmann in Altenwald, 1866-1874 Grubenhüter in Su.; *Gersweiler 21.12.1829, +31.8.1874;
oo I. Dudweiler 8.2.1855 KLEIN, Margarethe Christine <aus 981.e> *Bischmisheim 4.3.1833, +25.11.1855;
K.:
· Luise *25.11.1855, Industrielehrerin (laut Obermann 1976, Nr. 23a);
1389
MÜLLER, Katharina, 1864 in Su.,
K.:
· Philipp unehelich *Bollenbach bei Rhaunen im Hunsrück 8.9.1842 <1408>;
1670
ROOS, Christian Karl <oo II. 1671> ab 1843 Schullehrer in Su.; *Reichenbach (welches?) 14.11.1822, ev., +26.1.1880 (FB-Brandt);
R. wurde 1843 empfohlen als der „ebenso gründlich
ausgebildet als brave Seminarzögling, mit welchem die Schulgemeinde alle
Ursache zur Zufriedenheit haben wird“ (Kreuter 1993, S. 352). Er war vermutlich
der erste Dirigent im MGV 1864 Sulzbach (Engel 1988, S. 17).
S. von
Phil. Adam R., Lehrer in Reichenbach (bei oo 1848 60J), und Maria Elis. BÜHL,
+24.3.1842;
oo I. Dudweiler 18.5.1848 PFEILSTÜCKER, Amalie Wilhelmina <aus 1535.a> *Friedrichsthal
1.9.1828 ev., + 31.8.1853 (im Kindbett);
T. von
Phil. P., Bäcker in Friedrichsthal, +16.4.1845, und Luise REPPERT, +26.3.1832;
K.:
· Amalie Karoline Kathar. *5.3.1849 <1673>;
· (Tochter) *10.5.1850, leblos;
· Julius *1.9.1851;
1671 ROOS, Christian Karl <
oo II. Dudweiler
11.12.1855 REPPERT, Maria Philippina;
*Friedrichsthal 26.1.1814 ev., +13.4.1893;
T. von
Phil. R., Glasfabrikant, +Friedrichsthal 23.6.1822, und Maria Dorothea SCHULDE;
1831
SCHNEIDER, Ludwig Martin <aus 1801.f> Bergmann in Su.; *23.11.1834, +5.2.1871;
oo Dudweiler 21.12.1858 SORG, Angelika Luise; *Dirmingen 25.3.1835 (Brandt FB-Dirmingen, Nr. 532.5) ev., + 28.1.1901;
T. von
Johann Wilhelm Augustus S., Rotgerber in Dirmingen, *25.5.1801, +13.12.1851,
und Angelika GUTHÖRL, *8.6.1803, +27.2.1844;
Eltern des J. W. A. SORG: Johann Philipp S.,
Förster, + Saarbrücken 27.12.1810, und Karolina Christina Henrietta GOLLMANN,
+Dirmingen 15.6.1815;
Eltern der Angelika GUTHÖRL: Johann Jakob G., in
Dirmingen, +25.5.1823, und Margar. SORG;
K. (alle ev. getauft):
· (Sohn, vorehelich) 18.2.1858, leblos;
· Heinrich Wilhelm *20.3.1859,
+10.3.1915, Bergmann in Su., oo 20.8.1881 Maria Dorothea OBERMANN <1471.e>;
· Margarethe Luisa *1.4.1861, +9.3.1865;
· Ludwig Friedrich *16.3.1863, Bergmann auf Grube Su. ab 9.12.1879, oo;
· Wilhelm August *25.10.1864, +24.6.1911, Bergmann auf Grube Su. ab 19.1.1886, oo;
· Luisa *23.12.1870, +16.2.1871;
Beispiel 2 (bearbeitete Ausschnitte aus: Herzog, J. und E. Wagner: Familienbuch für Lampertswalde 1645-1800. Leipzig 1996.):
277
KRAUSE, Johann <oo II. 278> 1763-1785 Häusler in L., 1769 Leineweber und Einwohner, 1779 Leineweber, Musicus und Einwohner, 1785 Auszügler, zuletzt Auszugsvater; kauft 1762 Haus Nr. 71 für 60 fl. (50 fl. Angeld) von Anna Maria, Schnabels Witwe (GH 122, f. 231), verkauft 1785 dieses für 95 tlr. bar an Johann Andreas Kunaht (GB 127, f. 342); *von Malkwitz (1712 err.), + 5.9.1794;
K.: · Johann Gottlob *(1737 err.)
<279>;
· Johann Gottfried, P. 1769, J., Schneidergeselle, jüngster S.;
· Johanna Elisabeth, einzige T., oo 11.2.1779 Johann Gottlieb SCHADER, Musicus und Großhäusler in Calbitz, Meister Johann Christian S., Leineweber, Musicus und Großhäusler das. S.;
278 KRAUSE, Johann <oo I. 277>
oo II. Börln 3.2.1782 Maria Elisabeth, Christian Schäffers, Einwohner in Mettewitz Witwe
279
KRAUSE, Johann Gottlob <aus 277> 1763-1796 Häusler in L., 1763 J., Meister, Einwohner und Leineweber, hinterläßt als Musiker Instrumente; kauft 1763 schwiegerväterliches Haus Nr. 74 für 100 fl., davon 50 fl. bar (GH 122, f. 204), 1796 gemeinschaftliche Lebensreichung, Inventar (GH 131, f. 415); *(1737 err.), + 1.6.1796 (59J, 4M);
oo 24.11.1763 BÄUMLER, Johanna Sophia <aus 99>
K.: · Carl Gottlieb *(1737 err.) <280>; · Johann Heinrich Gottfried *9.2.1766 <281>; · Johann Gotthelf
*30.11.1769, erwachsen 1796; ·
Johann Traugott *9.5.1772, +4.3.1773; · Christina Sophia *5.1.1774, +18.5.1779; · Johanna Eleonora *(1776 err.), +22.3.1782; ·
Johann Gottlob *12.10.1778, Schneidergeselle 1796; · Johann August *25.4.1780; · Johann Friedrich *19.8.1783; ·
Johanna Rosina *3.9.1786;
Unter den Paten waren: 1768: Eva Rosina, Meister
Johann Krauses, Leineweber und Einwohner in Mahlis T.; 1769: Meister
Johann Gotthelf Krause, Leineweber und Einwohner in Mahlis; 1786: Heine Hennig,
Tuchmacher in Oschatz; 1788: Johann Gottlob Weber, J., Halbhüfner und
Nachbar in Deutsch-Luppa;
280 KRAUSE, Carl Gottlieb <aus 279> 1785-1799 Häusler in L., 1785 Zeug- und Leineweber, 1788 Leinewebermeister; kauft 1785 Haus Nr. 67 von Johann Christian Brockwitz für 110 tlr., davon 70 tlr. bar; *22.9.1764;
oo Luppa 31.5.1787 WEBER, Rosina Maria, T. des Christoph W., +Halbhüfners in Deutsch-Luppa;
K.: · Johanna Eleonora *3.3.1788; ·
Carl Gottlob *14.11.1794, +24.8.1790; · Johann Gottlieb, +9.10.1792; · Johann Traugott *10.10.1794, +18.1.1795; · Johann Friedrich *22.2.1796, +29.9.1796; ·
Christiana Friederika *5.3.1798;
283
GRÖPPER (KRÖPPER), Andreas <aus 282> bis 1652 Dreiviertelhüfner in L., 1652-1684 Hüfner in L., 1649 und 1657 als Pferdner bezeichnet, 1684 Auszügler, seit etwa 1650 34 Jahre lang Richter in der Obergemeinde (GH 31), bewohnt und besitzt vor 1652 das von Martin Hörnich übernommene Dreiviertelhufengut Nr. 38 (GH 31, 1691), nimmt dann das wüste väterliche Zweihufengut Nr. 231 an und verkauft es 1684 für 350 fl. bar an den Sohn Georg (GB 299);
23.10.1695;
oo (um 1645) Maria ...,
18.12.1708 (etwa 78J), Anna, Andreas Kreppners sen., gewes. Richters in der Obergemeinde hinterlassene Witwe;
13.11.1666 Andreas Kröppers Schwiegermutter;
K.:
· Christina *(um 1645), älteste T., oo
13.1.1664 Hanß GRÖPPER aus Leißnitz, Hüfner ?, 1689 heiratet sie als Witwe,
Hanß Gröpper aus Leißnitz hinterlassen,
oo II. Martin FIEDLER in Olganitz; · Johann *(um 1649), ältester S., oo 7.1.1679 Maria VOLKMANN <aus 474>;
· Anna
~25.8.1651, oo 28.6.1672 Johann NIESSE, S. des Gregor N. von Leißnitz;
· Andreas
~15.9.1653 <285>;
· Georg
~25.7.1656 <293>;
· Maria
~10.2.1659, oo 16.8.1688 Hanß BRUCHS, Bauer in Meltewitz;
Beispiel 3 (bearbeitete Ausschnitte aus: Hannemann, R. und W. Gerbig: Familienbuch für die Kirchgemeinde Arnsfeld mit Grumbach, Satzung und Steinbach 1574-1693. Leipzig 1995.):
86
BERCHELLT, Jorg (auch Jorge, Gorg, Georg) <oo II. 87> <oo III. 88> 1579 in A., 1613 Gärtner;
(als Pergelt, Georg) 25.3.1605;
oo I. 8.12.1578 SIEGEL, Sybilla <aus 1914>
(als Weib des Bergelt, Jorg) 26.8.1582;
K.:
· Bercheltt, Anna *7.7.1579,
(als Töchterlein) 8.7.1579;
· Bergeltt, Gorgius *15.4.1580,
(als Söhnlein) 19.4.1580;
· Bergeltt, Barbara *6.7.1581;
87 BERGELTT, Jorg <oo I. 86> <oo III. 88>
oo II. 3.2.1584 FIDLER, Anna, J.,
(als Weib des Berchelt, Gorg) 18.1.1585; T. des Peter F. in Mildenau;
K.:
· Bergolt, ... (T.)
5.4.1585;
88 BERGELTT, Jorg <oo I. 86> <oo II. 87>
oo II. 12.7.1585 FIEDLER, Anna, J.,
3.11.1607 (+Pest); T. des Matthias F. in Streckenwalde;
K.:
· Bergelt, Christoph
~10.5.1587 <97>;
· Pergelt, Caspar
~6.4.1588,
13.5.1588;
· Pergel, Martinus
~13.3.1589,
(als Bergelt) 11.5.1589;
· Pergelt, Sibilla
~20.2.1590 <31>;
· Zwilling, ungetauft
18.10.1592;
· Zwilling, Pergelt, August
~17.10.1592 <103>;
· Pergelt, Christina
~7.1.1594,
(als Sibilla) 2.2.1599;
· Pergelt, Georg
~30.1.1596 <107>;
· Pergelt (S., abortus)
2.6.1597;
· Pergelt (S., abortus)
1.1.1601;
· Pergelt, Anna
*(1603), 22.10.1607 (+Pest).
95
PERGELT, Toffel <oo II. 96> <aus 92>, gen. 1612 der jüngere T., 1618 der junge T., 1619 vulgo grotzsch, Eidam (?); 1613 in A., 1616 Hausgenosse, 1626 der obere Hausgenosse;
(als Bergelt, Christoph) 11.8.1626 (+Pest);
oo I. 10.2.1612 MÜLLER, Anna <aus 1531>
(als Bergelt, Anna) 22.5.1616 (+in Kindesnöten);
K.:
· Bergelt (T., ungetauft)
12.3.1613;
· Pergelt, Caspar
~12.4.164,
14.4.1614;
· Bergelt, Johann
~27.6.1615,
4.7.1615;
96
BERGELT, Christoph <oo I. 95>
oo II. 11.1.1618 NEUMAN, Margareta <aus 1689> J.,
24.7.1616 (+Pest);
K.:
· Bergelt, Maria
~8.2.1619,
7.7.1626 (+Pest);
· Bergelt, Anna
~30.3.1621,
25.4.1621;
· Bergelt, Christoph
~26.9.1622,
7.7.1626 (+Pest);
· Bergelt, Anna
~5.12.1625,
28.7.1626 (+Pest);
145 BEER, Vitus (auch Veytt, Veit), 1586 in Steinbach;
Steinb. 4.8.1616;
oo 13.9.1585 FRIEDEL, Catharina <aus 725>
Steinb. 21.2.1641;
K.:
· Bher, Ursula
~ Steinb. 4.7.1586;
· Bher, Simon
~ Steinb. 15.4.1588 <169>;
· Bher, Michael
~ Steinb. 25.9.1590 <172>;
· Bher, Christina
~ Steinb. 13.2.1593,
(als Behr) Steinb. 14.8.1613 (+Pest, „dazumal des Klein
Behr Matz Magd“); · Beer, Anna
~ Steinb. 17.8.1595 <949>;
· Beyer, Catharina
~ Steinb. (so noch getauft - 1 Stunde gelebet)
13.9.1597;
· Behr, Andreas
~ Steinb. 30.11.1598,
A. 2.2.1678;
· Beyer, Martinus
~ Steinb. 25.10.1602 <180>;
Die drei Beispiele wurden aus
Orten mit recht unterschiedlicher Quellenlage entnommen. Deutlich soll werden,
daß OFB keine Bücher sind, die wie Romane als fortlaufender Text gelesen
werden. Wer Details über die Kinder nachlesen will, dem ist durchaus zuzumuten,
daß er dafür auch einmal ein Leseglas zur Hand nimmt. Anzustreben ist ein
kompakter Text, der Papier und Kosten aller Art sparen hilft. Denn auch in
Archiven und Bibliotheken wird die Aufbewahrung von voluminösen Bänden immer
mehr zu einem Kostenproblem. Für eventuelle wissenschaftliche Analysen müssen
die Daten sowieso in eine Datenbank übernommen werden, so daß eine solche
Auswertung unabhängig von der größeren
oder geringeren Übersichtlichkeit des Druckbildes eines OFB ist.
Viele Details der Gestaltung sind eine Frage des
Geschmacks. Wer meint, daß jedes Kind auf einer eigenen Zeile erscheinen muß
(wie das viele Computerprogramme derzeit noch gar nicht anders zulassen), dem
ist zu empfehlen, daß er dann - nach dem Vorbild der von Burkhart Oertel
verfaßten Württembergischen Ortssippenbücher - zu zweispaltigem und damit raumsparendem Druck übergeht. Auch für eher
tabellarischen Druck gibt es gute Beispiele (wie in den Arbeiten von Hanno
Müller in den „Schriften der Hessischen familiengeschichtlichen Vereinigung“).
2.7. Ortsregister
Für Ortsnamen wird jeweils nur
ein einheitliches Register aufgestellt, in dem nicht auf die Seiten,
sondern auf die Familiennummern und zugleich den Familiennamen verwiesen wird.
Also z.B.:
Geyersdorf östl. Annaberg
Augustin 332, Dietze1955, Zilliger 1564, 2497, 2498
Graslitz in Böhmen
Meyer 344
Alle Dörfer werden am besten
durch ihre Lage zur nächstgelegenen (historischen) Stadt gekennzeichnet. Bei
entfernten Orten und Städten wird eine Angabe der Lage an einem Fluß, in einem
Landstrich oder einem Gebirge gemacht.
Orte mit etwas gewandelter
Schreibweise werden in der heute gültigen Schreibweise aufgeführt. Im Register
kann und soll die alte Schreibweise in Klammern erwähnt werden, insbesondere
dann, wenn sie stark vom heutigen Gebrauch abweicht, also z.B.:
Pockau südöstl. Lengenfeld (von der Bocka, von der Bocke)
Für Orte in den abgetretenen deutschen Siedlungsgebiete im Osten genügt für die Zeit vor 1918 die alte deutsche Ortsbezeichnung.
Nicht lokalisierbare Orte sind in der originalen
Schreibweise wiederzugeben, also z.B.:
Dreyersdorff (vielleicht Dreisdorf in Oberösterreich?)
Hinter dem Namen des
bearbeiteten Ortes selbst werden im Ortsregister die Familiennamen und die
Familiennummern aller Personen aufgeführt, die nicht in der alphabetischen
Ordnung erscheinen, aber sich ständig oder zeitweilig im Ort aufgehalten haben.
Dazu gehören auch alle angeheirateten Ehefrauen, unabhängig davon, ob
sie aus dem Ort selbst oder von außerhalb stammen (wo sie dann ein zweitesmal
erscheinen müssen). Dieses Verfahren erspart ein zusätzliches Personen- oder
Familiennamenregister.
Wenn man ein zusätzliches alphabetisches Patenregister
für die Paten von auswärts anlegt, die sonst nirgendwo im Text erscheinen,
reichen Familiennummer und Tauftag, um ihr Auftreten eindeutig zu
charakterisieren. In die Ortsregister sollten sie aber mit aufgenommen werden,
anstatt oder zur Familiennummer aber noch den Zusatz P erhalten.
2.8. Register der Berufe und Standesbezeichnungen
Auch in diesem Register wird
nicht auf die Seiten, sondern auf die Familiennummern und zugleich den
Familiennamen verwiesen (vgl. Ortsregister).
Sind ein beträchtlicher Teil
der Bevölkerung Bürger, Hüfner, Meister usw., dann empfiehlt es sich, diese
häufigen Bezeichnungen nicht mit in das Register aufzunehmen, sondern in einer
Vorbemerkung zu erwähnen, welche Bezeichnungen ausgelassen worden sind. Denn es ist für jemanden, der z.B. gezielt
nach bestimmten Handwerksmeistern sucht, bei diesen häufigen Bezeichnungen
einfacher, das gesamte OFB Seite für Seite durchzusehen, als ein Register zu
benutzen.
2.9. Sachregister
Auch in diesem Register wird
nicht auf die Seiten, sondern auf die Familiennummern und zugleich den
Familiennamen verwiesen (vgl. Ortsregister).
Die besonderen Ereignisse
(Vergewaltigungen, Unzucht, ...), Flurbezeichnungen, Todesursachen und Umstände
werden alphabetisch geordnet. Für Volkskunde und Heimatforschung kann sich ein
solches Register als außerordentlich nützlich erweisen.
3. Druck, Herausgabe und Vertrieb
Wem es gelingt, sein OFB in
einer schon bestehenden Reihe eines genealogischen oder heimatgeschichtlichen
Vereins, des Museums oder vielleicht des Stadtarchives unterzubringen, der hat
in der Regel weniger Sorgen als derjenige, der sich entschließt, das OFB im
Selbstverlag herauszugeben und zu vertreiben. Manchmal sind auch Verlage dazu
zu bewegen, ein OFB zu drucken, insbesondere dann, wenn es dem Verfasser
gelingt, zusätzliche Geldgeber zu finden, die die Auflage mit vorfinanzieren. Läßt
sich das Erscheinen eines OFB an ein Ortsjubiläum koppeln, dann gelingt es
nicht selten, mit der Unterstützung des Bürgermeisters und des örtlichen
Gewerbes einen ansehnlichen Druck auf den Weg zu bringen. In einigen Orten
haben sich eine lokale Sparkasse, Bank oder Lebensversicherung bereit gefunden,
Druck und Vertrieb „ihres“ OFB zu übernehmen und es als Werbeträger
einzusetzen.
Die Drucklegung eines rein
historischen OFB (das vielleicht den Zeitraum 1600-1800 umfaßt) ist deshalb
nicht so einfach, weil es schwierig bis unmöglich ist, derartige Bücher mit
Gewinn zu verkaufen. Anders ist es, wenn das Buch bis 1900 reicht oder bis in
die unmittelbare Gegenwart und die Probleme des Datenschutzes in Einklang mit
den dafür geltenden Bestimmungen gelöst worden sind. Bei diesen Büchern, in
denen die Bevölkerung ihre eigenen Großeltern findet, wird zugegriffen, und in
Baden z.B. werden Auflagen von 500 rasch und sogar mit einem geringen Gewinn
verkauft.
Der Gewinn ist dabei nur auf
die Selbstkosten der Drucklegung bezogen. Daß jemand die Arbeitsleistung für
das Manuskript des OFB und dabei entstandene Unkosten (etwa für das Kopieren
der Quellen) über den Verkauf eines OFB - ob nun als Druck oder den Verkauf des Manuskripts bzw. der Familienkartei
an ein Archiv - wieder hereinbekommen könnte, ist eine Illusion, von der sich jeder Bearbeiter eines OFB von
vornherein freimachen sollte.
Um wenigstens die Selbstkosten des Druckes für ein rein historisches OFB wieder
hereinzubekommen, sind die Bestimmung der Auflagenhöhe und des Preises bzw. ihr
Verhältnis zueinander die kritische Größe. Man sollte von einem historischen
OFB 50 - 60 Exemplare drucken oder auf einem Hochleistungskopierer
vervielfältigen (beides läßt sich im Ergebnis oft nicht mehr voneinander
unterscheiden) und auf angemessene Weise binden lassen. Man muß mit 10-20
Pflicht-, Rezensions- und Freiexemplaren rechnen (eines davon für die Deutsche
Zentralstelle für Genealogie Leipzig). Erfahrungsgemäß können 20-30 Exemplare
sehr rasch verkauft werden, nachdem in der Zeitschrift des regionalen
genealogischen Vereins eine Rezension bzw. eine Mitteilung mit der
Bezugsadresse und dem Preis erschienen ist. Der Preis muß deshalb so gewählt werden, daß diese 20-30 Exemplare die Selbstkosten voll decken. Wer es für richtig hält, der kann den Preis
auch so wählen, daß der Preis der Verkaufsexemplare das Doppelte oder über den
Buchhandel - und wie dort üblich - das
Dreifache der Selbstkosten beträgt. Wer wirklich in einem Ort eine sehr große
Anzahl von Vorfahren sucht, für den übersteigen heute die Fahrt- und die
Übernachtungskosten einer Forschungsreise die Kosten eines OFB bei weitem. Solche
Forscher, aber auch einige Bibliotheken im Ausland, sind durchaus in der Lage
und willens, für ein historisches OFB einen angemessenen Preis zu bezahlen.
Es ist stets falsch, das
Manuskript eines OFB als Unikat zu belassen oder nur auf Diskette. Bei der
heutigen Leichtigkeit des Zugangs zu Vervielfältigung und Druck sollte es jeder
Verfasser eines OFB als selbstverständlich ansehen, eine angemessene Anzahl von
Exemplaren an geeignete Aufbewahrungsorte (Bibliotheken, Archive) und unter die Leute zu bringen, damit die Arbeit
dauerhaft gesichert wird und der Gemeinde und dem Verfasser damit ein
bleibendes Denkmal gesetzt ist.
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